Die Teilnahme an einer Tauschbörse beinhaltet nicht automatisch den "Upload-Vorsatz" des Users

Die Teilnahme an einer Tauschbörse beinhaltet nicht automatisch den Vorsatz des "Uploads" beim User. Die Teilnahme alleine beweist nicht die Kenntnis über den Ablauf einer Tauschbörse! 1. Tauschbörsen gibt es zu Hauf im Internet. Oftmals werden illegal Filme oder mp3s zwischen den einzelnen Usern getauscht. Das Prinzip ist einfach. Der User meldet sich an einer solchen Tauschbörse an und bekommt die Möglichkeit bei anderen Usern auf der Festplatte nach Dateien zu suchen die ihn interessieren. Wird er fündig, so lädt er sich von diesem User die Datei auf seinen Rechner und kann sie dann verwenden. Gleichzeitig stellt der angemeldete User auch einen Teil seiner Dateien auf seiner Fstplatte den anderen Teilnehmern zum download zur Verfügung. Dieser Ablauf wird mit Anmeldung und dem Download der Software von der Tauschbörse automatisch installiert. 2. Im vorliegenden Fall lag das Interesse des Users bei gewaltpornographischen Schriften. Diese lud er sich runter und stellte sie automatisch anderen Usern im Ordner "incoming" zum download zur Verfügung. In § 184 a Nr. 2 StGB heißt es: Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, 1. ...

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. ...

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Durch das automatische "Uploaden" der Dateien sah das LG Oldenburg diesen Tatbestand als erfüllt an und verurteilte den Angeklagten. Dagegen legte er beim OLG Oldenburg (Beschluss vom 08.05.2009 - Az.: 1 Ss 46/09) Revision ein und bekam Recht. Bei der Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler kam das OLG zu dem Ergebnis, dass hier ein solcher vorliegt. Grundsätzlich liegt ein Rechtsfehler immer dann vor, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt, oder sich so sehr von einer tragfähigen Tatsachengrundlage löst, dass sich die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung letzlich lediglich als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH R StPO, § 261, Vermutung 7, 8, 11). Der Angeklagte hatte vorgetragen, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien im Ornder "incoming" direkt den anderen Nutzern der Tauschbörse wieder zum download zur Verfügung gestellt werden. Das Landgericht sah dies anders. Der Angeklagte habe als User einer Tauschbörse gewusst, dass er die Dateien nach dem runterladen den anderen Usern direkt wieder zur Verfügung stellt. Der Benutzer einer solchen Tausc…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Oldenburg , Filme

Erschienen 16. Juni 2009 auf http://www.drbuecker.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Unwissenheit schützt doch vor Strafe? Nutzer einer Internettauschbörse muss nichts von möglichem Upload seiner heruntergeladenen D…

kLAWtext | 5. Juni 2009 — Vorab: Wir befinden uns hier im Strafrecht, es geht also nicht um die urheberrechtlichen Auswirkungen von illegal über Internettau…

OLG Oldenburg: Fehlende Kenntnis vom “Upload” beim Filesharing

LEGALIT.de | 1. Juli 2009 — Das Oberlandesgericht Oldenburg hat kürzlich in einer Revisionsentscheidung (Beschl. v. 08.05.2009 - Az. 1 Ss 46/09) die Verurt…

OLG Oldenburg: Filesharer mangels Vorsatzes nicht wegen Zugänglichmachung von Gewaltpornografie strafbar

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Juni 2009 — OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09 § 184a StGB Das OLG Oldenburg hat in einem strafrechtlichen Verfahr…

Filesharing: Wer downloaded weis nicht, dass er auch uploaded?

Dr. Behrmann & Härtel | 8. Juni 2009 — Eine in der Vergangenheit des öfteren relevante Frage im Dunstkreis der Filehsharingabmahnungen war, ob derjenige, der eine Dat…

OLG Oldenburg zur Frage der Strafbarkeit des File-Sharings

Internet-Law | 1. Juli 2009 — JurPC hat einen beachtenswerten Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009 (Az.: 1 Ss 46/09) veröffentlicht. Es ging allerdings ni…

OLG Oldenburg: Zum "Upload-Vorsatz" des Nutzers einer Internet-Tauschbörse - Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Ta…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 4. Juni 2009 — 1. Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionswei…

Doof sein kann sich lohnen

LawBlog | 4. Juni 2009 — Wer illegal an Tauschbörsen teilnimmt, bekommt den größten Ärger in aller Regel wegen der Uploadfunktion. Die Clients sind meis…

OLG Oldenburg: Download in Internet-Tauschbörsen läßt nicht auf Upload-Absicht schließen (hier: Gewaltpornographie)

§§ Jur-Blog.de §§ | 4. Juni 2009 — OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09 - Gegenwärtig werden sowohl zivilrechtlich von Abmahnern und strafrecht…

Die Unkenntnis von P2P-Upload schützt vor Strafe…

IP|Notiz | 8. Juni 2009 — Jeder kennt es. Das Sprichwort “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” Anders sah es jüngst das OLG Oldenburg in einem File…

OLG Oldenburg zum Filesharing

Kanzlei Quandel | 1. Juli 2009 — „Wissen ist Macht!“ Nichtwissen schadet aber wohl auch nicht, wenn man den Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009 (Az. 1 Ss 46…

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009 - Az. 1 Ss 46/09 - Zum "Upload-Vorsatz" des Nutzers einer Internet-Tauschbörse - Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des