Die Tarifeinheit per Gesetz rückt näher

Ein Betrieb – ein Tarifvertrag! Dieser Grundsatz könnte bald auch im Gesetz stehen. Diese Woche tagt der Koalitionsauschuss der Bundesregierung und laut Informationen der Süddeutschen Zeitung soll es dabei auch um die Zukunft des Tarifrechts gehen. Wo dessen Welt bis Juni letzten Jahres noch halbwegs in Ordnung erschien. Doch dann erfolgte ein lauter Knall, hervorgerufen von zwei Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 – 10 AS 2/10 – und – 10 AS 3/10), die dem DGB und den großen Arbeitgeberverbänden bis heute in den Ohren klingen.

Was war passiert? Die Kurzfassung: Nach dem jahrezehntelang angewandten Grundsatz der Tarifeinheit war in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag gültig. Sollte der Arbeitgeber dennoch an mehrere gebunden sein, kam nur der speziellere zur Anwendung. Das BAG entschied jedoch, dass es in einem Betrieb auch mehrere Tarifverträge für eine Berufsgruppe geben darf (siehe dazu auch unsere Beiträge im Betriebsrat Blog Tarifrecht steht vor bedeutender Veränderung und BAG könnte Einfluss großer Gewerkschaften mindern und Aufhebung der Tarifeinheit schweißt Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen).

Im Anschluss an die Entscheidung schlugen DGB und die Arbeitgebervereinigung BDA gemeinsam vor, den Grundsatz der Tarifeinheit zukünftig gesetzlich zu regeln. Warum haben sie das gemacht? Nun, beide haben ein großes Interesse daran, dass alles so bleibt, wie es viele Jahre lang war. Die Motive sind dabei verschieden. Der Gewerkschaftsbund DGB sieht sich steigender Konkurrenz ausgesetzt. Denn zuletzt mischten immer mehr kleine Spartengewerkschaften mit, die Mitglieder und somit auch Beiträge, Einfluss und Durchsetzungsmacht absaugten. Der Marburger Bund und Kleinstgewerkschaften der Lokomotivführer und Flugbegleiter wie GDL und UFO sind bekannte Vertreter.

Die Arbeitgeber haben dagegen Angst vor dem nur schwer kalkulierbaren Risiko diverser Splittergewerkschaftsgruppen, die miteinander in Konkurrenz stehen, mehr Streiks initiieren und so das Lohnniveau steigern.

Dabei unterstützt die Politik das Vorhaben: So hatte etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Arbeitgeber…

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Bundesregierung , Arbeitgeber , Gewerkschaft , Ufo , Marburger Bund , Motive , Angela Merkel , Bda , Dgb , Gdl , Tarifrecht , Tarifeinheit

Erschienen 17. Januar 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.

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