Die Summe macht es (auf jeden Fall) – Pflichtverteidigung beim betreuten Beschuldigten

Der LG Braunschweig, Beschl. v. 12. 12. 2011 – 5 Qs 301/11 – setzt sich mit der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem unter Betreuung stehenden Beschuldigten auseinander. Er kommt zum Ergebnis: Die Summe machte es, nämlich die Kumulation eines drohenden mittelbaren Nachteils sowie die Besorgnis der Unfähigkeit der Selbstverteidigung des Angeklagten. Die können dazu führen, dass die Verteidigung des Angeklagten notwendig i. S. d. § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ist.

Leider teilt der Beschluss nicht mit, ob nicht ggf. schon allein der drohene Widerr…

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Themen: Stpo , Entscheidung , Pflichtverteidiger , Ermittlungsverfahren , Beiordnung , Schwere Der Tat , Unfähigkeit Der Selbstverteidigung

Erschienen 16. Januar 2012 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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