Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung – Zinssatz bleibt bei 6%

Dank des – wie auch immer zu wertenden – Ankaufes der Daten von angeblichen Steuersündern seitens der Bundesregierung ist die Frage der Selbstanzeige ein überall diskutiertes Thema.

Nun hat sich der Finanzausschuss mit dem Thema beschäftigt, ob der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden (!) Selbstanzeige heraufgesetzt werden sollte.

Die Bundesregierung erklärte am heutigen Tage im Finanzausschuß, daß der Zinssatz nicht heraufgesetzt werde. Die entsprechende Norm sei erst 2008 verändert worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung sei der Zinssatz unverändert bei 6 Prozent gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestr…

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Themen: Selbstanzeige , Zinssatz , Steuerhinterziehung , Strafbefreiende Selbstanzeige
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 24. Februar 2010 auf http://www.raschlosser.com.

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