Die Stolz der Anwaltschaft und der Strafprozess
am 20.03.2007 von strafblog
Die Rechtsanwältin Sylvia Stolz trägt ihren Namen vermutlich gerne, denn er klingt irgendwie nach deutscher Tugend und deutscher Größe und überhaupt. Der Stolz der Anwaltschaft ist sie dennoch nicht , das wäre dann doch zuviel des Guten. Im Prozess gegen den Nazi-Propagandisten und Holocaust-Leuger Ernst Zündel vor dem Mannheimer Landgericht hat die toughe Anwältin (die will sie jedenfalls sein, denke ich) monatelang Randale gemacht und sich in vielfacher Hinsicht mit ihrem Mandanten identifiziert. Das hatte nach etlichen Ordnungungsrufen schließlich zu ihrem Ausschluss aus dem Verfahren geführt, weil sie sich - so die von den Obergerichten bestätigte Gerichtsentscheidung - selbst durch ihr Verteidigungsverhalten strafbar gemacht habe. Laut focus-online liegt jetzt die Anklage gegen die 43-jährige Juristin vor. Nötigung, versuchte Strafvereitelung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen werden ihr vorgeworfen, habe ein Behördensprecher mitgeteilt. Die Anwältin habe während des Prozesses gegen Zündel die Massenvernichtung an Juden während der NS-Zeit geleugnet, zum Hass gegen Juden aufgerufen und einen Brief an das Gericht mit Heil Hitler unterzeichnet. Auch habe sie durch ständiges Dazwischenreden und andere Provokationen des Gerichts die Verhandlung massiv gestört, um einen Abbruch des Verfahrens zu erzwingen und so die Bestrafung ihres Mandanten zu verhindern. Nach ihrem Ausschluss aus dem Verfahren weigerte Stolz sich, die Verteidigerbank zu verlassen. Sie wurde schließlich von Wachtmeistern aus dem Gerichtssaal getragen.
Die Staatsanwaltschaft strebt auch ein Berufsverbot gegen die Angeklagte an, die bundesweit in ähnlich gelagerten Verfahren aktiv sei. Zündel war in dem Verfahren zur gesetzlichen Höchststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ich habe im STRAFBLOG mehrfach über den Fall berichtet. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass Strafverteidigung bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen gehen darf und manchmal auch muss. Der Fall Stolz eignet sich aber vielleicht am wenigsten dazu, um den Bestand von Verteidigerrechten zu kämpfen, die vorliegend ziemlich offensichtlich zu Zwecken nationalsozialistischer Propaganda missbraucht worden sind. Damit kann und will ich mich nicht in irgendeiner Form solidarisieren.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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