Die Stadt Lüneburg, der Bahnhofsvorplatz und die Fahrräder
am 15.12.2005 von Recht und Alltag
Die Stadt Lüneburg muss die auf dem Bahnhofsvorplatz in Lüneburg aufgestellten Verkehrszeichen, nach denen das Abstellen von Fahrrädern im dortigen Fußgängerbereich länger als 15 Minuten verboten ist, entfernen. Die Beschilderung widerspricht der Straßenverkehrsordnung und ist rechtswidrig. Dieses Urteil fällte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch. Die Berufung zum OVG ließen die Richter nicht zu.
Dies ist nicht das erste Verfahren, das sich mit geparkten Fahrrädern vorm Lüneburger Bahnhof beschäftigt: Bereits im Jahr 2002 hatte ein Fahrradfahrer gegen die Stadt geklagt (VG Lüneburg, Urteil vom 25.09.2002 -5 A 161/01) - damals war das Abstellen ganz verboten, und sein Fahrrad war vom Ordnungsamt abgeschleppt worden. Er gewann. Die Stadt zog daraufhin durch alle Instanzen, und sowohl Oberwaltungsgericht (OVG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2003 - Az.: OVG 12 LB 68/03) als auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG Urteil vom 06.06.2003 – Az.: 3 C 29.03) bestätigten das Urteil.
Die Stadt hatte eine neue Idee, um der Fahrräder Herr zu werden und hat Anfang Februar mit Erlaubnis des niedersächsischen Verkehrsministeriums für einen Versuch Schilder aufgestellt und das Abstellen von Rädern auf dem Bahnhofsvorplatz auf 15 Minuten begrenzt. Politiker wie Bürger hatten eine Regelung gefordert, weil auf dem Vorplatz in Spitzenzeiten bis zu 200 Räder …
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OVG Lüneburg: Fun-Games mit Punkten zum Weiterspielen rechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OVG Lüneburg (Beschl. v. 10.01.2008 - Az.: 7 ME 179/06) hat entschieden, dass Unterhaltungsspielgeräte, bei denen der Spieler mittels Spielpunkten eine Berechtigung zum Weiterspielen erlangen kann, gegen § 6a SpielVO verstoßen:Insoweit lässt…
