Die StA Hamburg weiß es (eigentlich)

Im Kammerreport der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg Juni 2007 findet sich aufschlussreiche Korrespondenz zwischen einem Hamburger Kollegen und der Staatsanwaltschaft Hamburg. Der Kollege hatte sich darüber beklagt, dass ihm mangels Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Akteneinsicht verweigert worden war und darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht bestehe.

Unter dem Aktenzeichen 145.10-01 antwortete die Staatsanwaltschaft Hamburg - der LOStA - mit Schreiben vom 2. Februar 2007 u.a. wie folgt:

„Ihre Auffassung ist sicher zutreffend, dass eine Akteneinsicht auch dann zu gewähren ist, wenn der Rechtsanwalt eine Bevollmächtigung seines Mandanten zusi…

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Themen: Verteidiger , Staatsanwaltschaft Hamburg , Korrespondenz , Sta Hamburg
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. November 2007 auf http://verteidiger.wordpress.com.

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