Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachsbezugswerte 2010

Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2010 gelten folgende Größen:

1. Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.950,00 € bzw. im Monat mehr als 4.162,50 € verdienen.

2. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 45.000,00 € bzw. von monatlich höchstens 3.750,00 € berechnet.

3. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 66.000,00 € (alte Bundesländer) bzw. 55.800,00 € (neue Bundesländer) im Jahr.

4. Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.500,00 € (alte Bundesländer) bzw. 4.650,00 € (neue Bundesländer) monatlich berechnet.

5. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt 2.555,00 € (alte Bundesländer)/ 2.170,00 € (neue Bundesländer) monatlich.

Die Geringfügigkeitsgrenze ist bei 400,00 € monatlich geblieben.

6. Die Beitragssätze für die Krankenversicherung wurden bereits mit dem 01.01.2009 einheitlich für das ganze Bundesgebiet auf 14,6 % festgelegt. Zuzüglich den von den Versicherten allein zu tragenden 0,9 % bedeutet das einen Beitragssatz von 15,5 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei kinderlosen, die das 23ste Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,8 %.

7. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen. Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. Kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23sten Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrages zur Pflegeversicherung.

8. Seit dem 01.01.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle! Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Arbeitslosenversicherung , Pflegeversicherung , Sozialversicherung , Verdienen , Krankenversicherung , Renten , 2010 , Sozialversicherungsgrenzen 2010

Erschienen 15. Januar 2010 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Sozialversicherungsgrenzen 2010:

Sozialversicherungen 2011: Die Sozialversicherungen 2011

Handelsvertreter Blog | 18. Januar 2011 — Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.500,00 € bzw. im Monat mehr als …

Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeiträge steigen 2010

Reuters | 7. Oktober 2009Berlin (Reuters) - Auch im kommenden Jahr steigen die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pfle…

Sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen 2011

Anwalt bloggt | 13. Oktober 2010 — Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat sollen die sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen für das Jahr 2011 wie n…

Rechengrößen der Sozialversicherung

Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 erfolgt die jährliche Anpassung von bestimmten sozialversicherungsrecht…

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010

Anwalt bloggt | 28. November 2009 — Der Bundesrat hat am 27.11.09 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 zugestimmt. Mit der …

Pflegegeldbeträge: Beträge und Grenzwerte in der Sozialversicherung 2010

Rechtslupe | 2. Februar 2010 — Auch für das Kalenderjahr 2010 haben sich wieder einige Grenzwerte und Leistungsbeträge in der Sozialversicherung geändert. A…

Beitragssatz Pflegeversicherung: Neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung

JuracityBlog | 5. Juli 2008 — Durch eine Gesetzesänderung wird der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von derzeit 1,7 % ab den 1. Juli 2008 auf …

Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012

Kanzlei.Schuck. | 18. Januar 2012 — Das Bundeskabinett hat am 5.10.2011 folgende neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012 beschlossen: - Vorläufiges …

Nur wenige Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2011

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 5. Januar 2011 — Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es 2011 folgende Änderungen 1. Neue Mindestlohn…

Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zum 1.1.08

Anwalt bloggt | 1. Januar 2008 — Zum 1. Januar 2008 ergeben sich in der Lohn- und Gehaltsabrechung insbesondere folgende Änderungen: Der Beitragssatz in der A…