Die sogenannte “Zweifamilienhauskündigung” des mitwohnenden Vermieters nach § 573a BGB

Im allgemeinen ist im Mietrecht der Schutz der Interessen des Mieters höher angesiedelt als der Schutz des Vermieters. Am deutlichsten wird dies bei der Kündigung des Mietverhältnisses. Der Mieter kann ohne Angabe eines Grundes und immer (es sei denn es ist ein befr…

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Themen: Rechtsschutz , Ordentliche Kündigung , Vermieter , Wohnraum , Begründung , Kündigungsfrist , Aus Der Praxis , Wohnraummietrecht , Nachbarrecht , Zweifamilienhaus , Erleichterte Kündigung , Räumungsprozess

Erschienen 21. November 2011 auf http://www.mkb-rechtsanwaelte.de/test/wordpress.

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