Die Sitzordnung bei Gericht

Oftmals höre ich Fragen, warum bei Gericht der Kläger/Staatsanwalt auf der linken Seite des Richters und der Beklagte/Angeklagte auf der rechten Seite des Richters sitzt. Diese Sitzordnung ist so schon mal nicht ganz richtig. Richtiger Weise sitzt der Kläger/Staatsanwalt nämlich immer an der Fensterseite, der Beklagte/Angeklagte auf der Seite zum Flur. Trotzdem ist das noch keine Antwort darauf, warum die Sitzordnung bei Gericht so ist, wie sie ist. So richtig konnte mir aber noch keiner diese Frage beantworten, weder Richter, noch Staatsanwälte noch Rechtsanwälte. Trotzdem sind dabei teilweise ganz amüsante Antworten zusammengekommen. Die amüsantesten Theorien will ich hier mal veröffentlichen. Theorie 1: Eine Theorie ist, dass der Angeklagte im Strafrecht möglichst weit weg vom Fenster sitzen soll. So soll ihm die Flucht erschwert werden. Im Hinblick darauf, dass heute die meisten Fenster bei Gericht aus Panzerglas sind, dürfte ein Fluchtversuch aber mindestens mit einer mittelschweren Gehirnerschütterung enden, daher halte ich diese Theorie für nicht überzeugend. Theorie 2: Der Staatsanwalt soll das Licht im Rücken haben, damit der Angeklagte ins “Licht der Wahrheit” blickt. Diese Theorie geht von einem nicht gerade rechtsstaatlichen Verständnis der Angeklagtenrolle aus (typisch Justiz). Der Angeklagte lügt demnach grundsätzlich, der Staatsanwalt vertritt alleinig die Wahrheit. Daher bin ich auch nicht wirklich von dieser Theorie überzeugt. Theorie 3: Die dritte Theorie finde ich irgendwie einleuchtend. Der Staatsanwalt bleibt nämlich oftmals den ganzen Tag im selben Sitzungssaal. Damit er sich nicht ständig zur Tür umdrehen muss, wenn jemand “neues” in den Sitzungssaal kommt, sitzt er auf der Seite, die gegenüber der Tür liegt. Diese…

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Erschienen 4. Mai 2008 auf http://www.rechtseinblicke.de.

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