Die sichere Zustellung von Willenserklärungen

Unter Berücksichtigung der ausgewerteten Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart: die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

Alle anderen Zustellungsarten weisen zum Teil erhebliche Beweisrisiken bezüglich des Zugangs auf (einfacher Brief, Einwurfeinschreiben, Telefax), haben lediglich eingeschränkte Beweiskraft bezüglich des Inhalts der Sendung (Übergabeeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein) oder sind nicht dauerhaft zum Beweis des Zugangs der Willenserklärung geeignet (Bote).

Es ist daher dringend zu empfehlen, rechtlich wichtige Willenserklä…

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Themen: Bgb

Erschienen 28. April 2006 auf http://log.handakte.de/.

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