Die selektive Sicht des Gerichts
Immer wieder schön, wie Gerichte eigenes Fehlverhalten umschreiben:
In einer Zivilsache ging ein Kostenfestsetzungsantrag mit gesondertem Anschreiben an das Gericht, wo die Entstehung einer außergerichtlichen Terminsgebühr erläutert wurde. Drei Monate später (!) schreibt das Gericht: „Es ist nicht ersichtlich, dass eine Terminsgebühr festzusetzen ist. Es wurde gem. § 91 a ZO ohne mündliche Verhandlung über die Kostenentschieden."
Hä ??? Also noch einmal schriftlich auf diese Erläuterung hingewiesen und diese vorsorglich nochmals beigefügt.
Das Gericht dazu: „Hier wurde nur der Antrag vom 16.o.1.2007 gesehen"
Man beachte: „Nur ... gesehen", nicht etwa: „Das Anschreiben übersehen". Wirklich feinsinnig!
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