Die Seele der Blogger kocht, aber ist die Indizierung des Ana-Hanna-Blogs tatsächlich zu beanstanden?
Die Blogger-Szene befindet sich seit gestern in hellem Aufruhr. Erstmals hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)mit Beschluss vom 04.12.2008 ein Weblog in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Diese Meldung hat viele Blogger in Rage versetzt, beim "lawblog" finden sich schon weit mehr als hundert Kommentare zu der Meldung, fast durchgehend ist von Zensur die Rede und selbst Juristen bezeichnen den Beschluss des BPjM als "Dokument der Schande". Ausgerechnet ein Nichtjurist und einer der bekanntesten Köpfe unter den Bloggern, Johnny Haeusler von Spreeblick, hat die wütende und ablehnende Haltung der Blogger-Community kritisch hinterfragt. Der hysterischen Reaktion der Blogger-Szene - ein gutes Beispiel sehen wir hier - sollten ein paar Fakten entgegengesetzt werden: 1. Die Bundesprüfstelle ist für Internetinhalte und damit natürlich auch für Blogs zuständig. Nach § 18 Jugendschutzgesetz (JSchG) hat die Bundesprüfstelle Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Zu den Telemedien gehören u.a. Websites und Weblogs. Blogs nehmen hier keinerlei Sonderstellung ein. 2. Die Bundesprüfstelle ist hier auf Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) tätig geworden. Die KJM gehört nach § 21 Abs. JSschG zum Kreis der Antragsberechtigten, d.h., die BPjM muss auf einen solchen Antrag hin aktiv werden und zwingend darüber entscheiden, ob das beanstandete Medium indiziert wird oder nicht. 3. Wer hier voreilig von Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit spricht, der sollte vielleicht zuerst die Verfassung lesen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken u.a. in den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Jugendschutz ist also bereits im Grundgesetz selbst angelegt. 4. Der konkrete Beschluss der Bundesprüfstelle das Blog "http://ana-hanna.blogspot.com" zu indizieren, ist plausibel begründet und enthält nach meiner Einschätzung keine offensichtlichen Rechtsfehler. Magersucht ist ein ernsthaftes Problem und stellt für Jugendliche eine erhebliche Gefahr dar. Ein BLOG, das suggestiv zur Magersucht auffordert, die Magersucht verharmlost und als Lebens- und Glaubensmodell glorifiziert, kann man als jugendgefährdend einstufen. Die Bundesprüfstelle hat also eine Entscheidung getroffen, die sie nach der gesetzlichen Vorgabe, an die sie gebunden ist, wohl in dieser Form sogar treffen musste. Die Kritik muss sich also gegen das Jugendschutzkonzept unseres Staates richten und nicht gegen die Behörde,…
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Erschienen 23. Januar 2009 auf http://www.internet-law.de/.
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LawBlog | 22. Januar 2009 — Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien fühlt sich auch für Weblogs zuständig. Sie hat ein Blog indiziert, das Magers…
Bundesprüfstelle indiziert Blog | Spreeblick
(Hinweis: Ich habe nach langer Überlegung beschlossen, an dieser Stelle kein Bild eines Pro-Ana-Mitglieds zu posten) Erstmals hat die Bundesprüfstelle
Bundesprüfstelle setzt Magersucht-Blog auf den Index | News-Foren

