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Die Schweiz und das Recht auf Privatkopie - ein Vorbild für Deutschland?

am 20.12.2006 von Law-Blog

Die Schweiz kennt man als nettes kleines Land, in dem es mehr Sprachen als Einwohner gibt und das vor allem aus Bergen, Käse und Bankgeheimnis besteht. Weniger bekannt ist, dass hier auch an liberalen Entwürfen für das Urheberrecht gearbeitet wird. Und das offensichtlich mit gewissem Erfolg.
Heute hat der Schweizer Ständerat eine Vorlage des Bundesrates zur Anpassung des URG - das ist das Schweizer Pendant zum UrhG - mit nur einer Änderungen einstimmig und angenommen. Dabei geht es um eine ganze Reihe von Punkten. Vieles dient der Harmonisierung mit dem EU-Recht - zwar ist die Schweiz kein Mitglied, man munkelt aber, die Schweizer Gesetze wäre so gut harmonisiert, dass mögliche Beitrittsverhandlungen in drei Tagen bei Kaffee und Kuchen erfolgreich geführt werden könnten.
Wirklich spannend ist die Schweizer Lösung zur Umgehung von „technischen Schutzmaßnahmen“, vulgo: Koperischutz und Digital Rights Management (DRM). Es gibt dieses Umgehungsverbot in Zukunft auch in der Schweiz. Es kann aber von den Rechteinhabern weder zivil- noch strafrechtlich durchgesetzt werden kann, wenn die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vorgenommen wird.
In der Sache ist dies also eine Art Selbsthilferecht u.a. zur Durchsetzung der Privatkopie, denn die ist solch eine Schranke. Die Privatkopie wird damit zum echten „Recht“, anders als in Deutschland.
Das geht sogar noch weiter. Wer selbst nicht in der Lage ist, technische Maßnahmen zu umgehen, um eine gesetzlich erlaubte Verwendung vorzunehmen, erhält zwar zunächst noch keinen Anspruch gegen den Rechteinhaber, dass ihm dieser den die Umgehung der Maßnahme ermöglicht. Es wird aber eine Beobachtungsstelle …

Schweiz als Vorbild rechter Politik

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Von der Lega bis zu Le Pen: Das neue Schweizer Asylgesetz wird von zahlreichen Rechtspopulisten in Europa als vorbildlich bezeichnet. Österreichs «Freiheitliche» warben gar mit dem Konterfei von Christoph Blocher. Das am 24. September angenomme…

BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

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Die Privatkopie nach der Urheberrechtsnovelle

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Keine Vergütung für Kopierstationen

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Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 12: Die Privatkopie)

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden…

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Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

IT, Technologie, IP, Gewerblicher Rechtsschutz

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