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Die Schmerzen des eingebildeten Kranken bleiben: EuG bestätigt Geldbuße gegen Deutsche Telekom

am 10.04.2008 von http://lehofer.at/blog/index.htm

In einer Entscheidung vom 21. Mai 2003 hatte die Kommission den Missbrauch einer beherrschenden Stellung und damit die Verleztung des Art 82 EG-Vertrag durch die Deutsche Telekom AG wegen des Price-Squeeze beim Zugang zum entbündelten Teilnehmeranschluss festgestellt. Seit 1998, so die Entscheidung der Kommission, hatte die DTAG für den Zugang zum Ortsnetz von ihren Wettbewerbern und von ihren Endkunden unangemessene Monats- und Einmalentgelte erhoben und hierdurch den Wettbewerb auf dem Markt für den Zugang zum Ortsnetz erheblich behindert. Dafür verhängte die Kommission 12,6 Mio Euro Bußgeld. Die Deutsche Telekom, zuletzt von Generalanwalt Colomer als eingebildeter Kranker bezeichnet, hat dagegen das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften angerufen, das heute - fast fünf Monate später und zehn Jahre nach dem Beginn des von der Kommission festgestellten Wettbewerbsverstoßes - sein Urteil in der Rechtssache T-271/03 Deutsche Telekom/Kommission gefällt …

EuG: Geldbuße für DTAG wegen Entgelte für Teilnehmeranschluss-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Deutsche Telekom hat dadurch, dass sie ihren Wettbewerbern höhere Entgelte berechnet hat als ihren eigenen Endkunden, ihre beherrschende Stellung missbraucht. In einer Entscheidung vom 23. Mai 2003 kam die Kommission der Europäischen Gemeinscha…

EU: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster Instanz

Recht für Verbraucher / Kartellrecht: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster InstanzDie Europäische Kommission begrüßt die heutige Entscheidung des Gerichts erster Instanz, welche die Entscheidung der Europäischen Kommission…

GE/Honeywell: Bestätigung der Kommissionsentscheidung durch das Gericht erster Instanz

Euro Law / Nur kurz: Das Europäische Gericht erster Instanz hat heute in den Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 bestätigt, dass die Kommission im Jahre 2001 korrekterweise den Zusammenschluss von GE und Honeywell untersagt hatte:Zwar hat die Kommission bei ih…

EuG bestätigt DTAG-Entscheidung der Kommission

Handakte WebLAWg / Mit Urteil vom 10. April 2008 (Rs. T-271/03) hat das europäische Gericht erster Instanz (EuG) eine Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2003 bestätigt, mit der ein Marktmachtmissbrauch der Deutschen Telekom AG (DTAG) festgestellt und mit einer G…

Telekom erleichtert den Wettbewerbern Breitbandzugang

Telekommunikation und Recht / Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet die Telekom ihren Mitbewerbern die Nutzung eines so genannten Bitstrom-Zugangs an. Dieser entbündelte Anschluss ermögl…

Generalanwalt Colomer: die Deutsche Telekom als eingebildeter Kranker

e-comm / Die heutigen Schlussanträge von Generalanwalt Colomer in der Rechtssache C-152/07 bis C-154/07 Arcor, Tele2 und 01051 Telekom sind wie immer mit pointierten Literaturzitaten versehen - und die Deutsche Telekom, von Colomer mit einem eingebildeten Kr…

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Hans Peter Lehofer

Blog zum österreichischen und europ äischen Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste

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