Die Sache mit dem “Kampf”

Jeder kennt den Spruch von Dahs d.Ä. (nicht zu verwechseln mit Cato d.Ä., dem das auch ziemlich kämpferische “Carthago delenda” zugeschrieben wird, das ich - wie die meisten heutzutage - nur als Zitat aus Asterix kenne (so sollte der Schlußvortrag eines Anwalts beginnen, doch der davor plädierende hatte ebenfalls dieses Zitat an den Anfang gestellt, worauf der andere eine Unterbrechung beantragte: “Ich muß mein Plädoyer völlig neu aufbauen”)) wonach Verteidigung “Kampf” sei. Das Zitat findet sich auf ungezählten Homepages und Kanzleiprospekten. Dagegen ist ja auch nichts zu sagen, allerdings fragt sich, was eigentlich mit diesem Kampf gemeint ist. Sicher nicht Krawall und die Suache nach Konflikten und wie man sie ausbauen und nähren kann. Wenn man um eine Sache kämpft, sich also für sie einsetzt, sollte man ein Ziel vor Augen haben. An dieses Ziel sollte ethische Maßstäbe angelegt werden, ebenso an die Mittel zu seiner Erreichung. Und in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung müssen Mittel und Ziel stehen. Wie alle Kämpfer sollte auch der kämpfende Verteidiger sein Handwerk gelernt und sich fortlaufend geschult haben. Er sollte seine Gegner studiert haben, ebenso wie seine Verbündeten. Vor allem für erstere sollte er Verständnis mitbringen, schon, um sich auf sie einstellen zu können. Und er sollte erkennen, wann ein Gegner zum Feind wird, wobei das auch für den Verbündeten gilt. Zum Kampf muß er vorbereitet und ausgeruht erscheinen. Auch wenn er meint, die Sache im Griff zu haben. Hier kann er sich nämlich irren. Und er sollte das Büro und den Gerichtssaal nicht mit dem Leben verwechseln.…

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Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 20. Mai 2009 auf http://www.raflauaus.de.

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