Die russische Militärstaatsanwaltschaft

wurde mir angekündigt.

Der Kunde (Typ IV.Reich) hatte mir ausführlich geschrieben, dass es ja nur eine BRD-GmbH gäbe. Auf mein Standard-Antwort-Schreiben mit Nachfristsetzung hat er angerufen. Er hat sich brav und artig bedankt, dass ich überhaupt geantwortet habe. Dann aber beklagt, dass ich ja nur “Schulbuchwissen” wiedergeben würde. Er hätte auch Belege, Urteile und vieles mehr. Diese Unterlagen würde er mir auch gerne schicken.

Die Aussage von mir, in der ich meinen Standpunkt klar gemacht habe und weiterhin davon ausgehe, als Landesbehörde hoheitlich handeln zu können gefiel ihm nicht. Vielleicht hätte ich auch auf den Vorhalt verzichten können, dass die Frage der Rechtsform der BRD nicht relevant ist, da ich das Land Baden-Württemberg und nicht den Bund vertrete? Vermutlich war es aber die Aussage, dass auf jeden Fall ein Vollstreckungsbeamter beauftragt werden wird und dieser sich durchzusetzen wisse, die das Gespräch zum Entgleisen brachte: Mein Kunde fragte mich, ob er wirklich zur russischen Militärstaatsanwaltschaft gehen solle (die sei ja der legitime Staat). Die nötigen Kontakte hätte er. Dann würde es mir gehen wie dem Amtsgericht in W(hatte ich leider nicht verstanden). Dort sei das ganze Gericht hochgenommen worden. Das könne auch mit meiner Behörde passieren. Der Militärstaatsanwaltschaft kenne da nix, da werde die sofortige Todesstrafe für Amtsanmaßung beantragt. Die Erschießung finde direkt auf dem Hof statt oder man werde auf dem M…

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Themen: Vollstreckung , Amtsgericht , Staatsanwaltschaft , Staat , Bund , Nazi , JB , Marktplatz , Top , Kriegsrecht , Iiwk , Ivreich
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 26. August 2011 auf http://www.gerwig.info/.

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