Die rundum-sorglos Homepage

hatte die Webdesignerin unserer Mandantin, welche in diesen Belangen ein absoluter Laie ist, im ersten Beratungsgespräch versprochen. Was unsere Mandantin darunter verstand ist denkbar einfach: Eine Homepage, bei der sie jederzeit die Texte selber ändern kann und auch den Text formatieren (Schriftfarbe und Schriftgröße etc) und natürlich sollte die Seite auch noch gut bei Google gefunden werden.

Im Angebot der Webdesignerin las sich das dann wie folgt:

Erstellung des technischen Grundgerüsts auf Basis von getsimple CMS für die spätere Wartung durch den Kunden Anlegen der typischen Inhaltsseiten Erstellung eines Kontaktformulars Erstellung eines in Suchmaschinen lesbaren Quellcodes Das Problem

Was die Mandantin erhielt war eine äußerlich durchaus ansprechende Homepage, die jedoch lediglich reine inhaltliche Veränderungen zuließ. So ist es der Mandantin mit der zugrunde liegenden Software tatsächlich nicht möglich, auch einmal einen Text in einer anderen Größe oder in einer anderen Farbe darzustellen, sondern immer nur in dem von der Webdesignerin im CSS festgelegten Format.

Zudem kam die Mandantin (abgesehen von den Ärgernissen mit dem Text) nicht mit dem von der Webdesignerin verwendeten Content Management System zurecht, hatte aber auch kein Manual oder Handbuch erhalten, in dem sie ab und zu einmal hätte nachlesen können. Eine wirkliche Einführung in das System und seine Möglichkeiten hat es auch nicht gegeben.

Letztlich wird die Seite von potentiellen Kunden im Internet nicht gefunden. Ja, Google findet die Seite nur, wenn man den Firmennamen oder den Namen der Mandantin direkt eingibt. Dies ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.

Das Ergebnis

Das alles machte die Mandantin – sagen wir mal – unglücklich und sie behielt einen Rest des vereinbarten Honorars ein. Dies gefiel natürlich der Webdesignerin nicht und sie wandte sich an einen Kollegen, der die ausstehende Summe beitreiben sollte. Er stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Designerin all dass geliefert hat, was auch angeboten wurde.

Wenn ich mir das oben zitierte Angebot so ansehe, dann muss ich dem Kollegen eigentlich recht geben. Denn die Seite kann durch die Mandantin gewartet (Textveränderungen) werden, die Seiten für die Inhalte und das Kontaktformular wurden erstellt und der Quellcode ist für die Suchmaschinen durchsuchbar. Aber ist damit das erfüllt, was die Webdesignerin der Mandantin versprochen hat? Ich glaube nicht.

Praktischer Hinweis

Egal auf welcher Seite Sie “stehen”, ob nun auf der Seite der Designer oder als Kunde. Bitte überlegen Sie vorher sehr genau, was die richtige Lösung im Einzelfall ist und halten Sie dies auch schriftlich fest. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es keine Streitigkeiten gegeben hätte, wenn man sich zum Beispiel vorher darüber unterhalten hätte w…

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Themen: Google , It-recht , Cms , Suchmaschinenoptimierung , Vereinbarung , Webdesign , Content Management System , Angebot , Missverständnisse , Bloggingsoftware

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://www.breuning-winkler.de.

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