Die “roten Ordner” - oder doch nicht?

Die Diskussion, ob man nun die roten Ordner von Beck holt (und nachsortiert) oder eben nicht ist ziemlich alt. Und jeder hat seine höchstpersönliche Ansicht. Hier nun meine, mit ein paar Fakten und einer kleinen Empfehlung.

Die Empfehlung an den Anfang: Für Erstsemester reichen die kleinen weissen Handtexte aus dem Beck-Verlag. Wer sich das GG, StGB und BGB hol tist damit zumindest im ersten Semester gut bedient. frühestens im zweiten Semester, wenn nicht gar erst im Dritten, würde ich dann das Paket von Nomos holen. Dieses Jahr macht sich das auch gut im Biergarten wenn man die EM guckt - schliesslich sind die Bände in Schwarz-Rot-Gold gehalten. Wer braucht da noch Fähnchen am Auto, einfach die Nomos-Texte auf die Rückbank, so feiert sich der intellektuelle Fussbal-Fan

Ernsthaft: Die “roten Ordner” (der Kenner spricht von den Loseblatt-Sammlungen) sind meiner Meinung nach wenn, dann erst nach dem Grundstudium (nach der Zwischenprüfung) sinnvoll. Und ob überhaupt, muss dann jeder selber entscheiden. Es gibt nicht wirklich den Zwang, im Studium immer sofort auf dem laufenden zu sein bei jeder kleinen Gesetzesänderung, auch wenn das jetz thart klingt: Für die normalen Klausuren braucht man Teile der Gesetze, die sich nicht derart oft verändern. Und wenn, beachtet das der Klausursteller und man wird es ohnehin in der entsprechenden Übung vermittelt bekommen.

Ich selber lege -weniger wegen des Studiums als vielmehr wegen meines Hobbys- sehr viel Wert auf einen aktuellen Staatsrechtlichen Gesetzestext (Sartorius) und Landesgesetzestext (Hippel-Rehborn). Daher habe ich mich hier für das Werk mit Nachlieferungen entschlossen. Wie man sieht: Ein sehr individueller Grund, den ich nicht auf andere übertragen kann.

Fakt ist: Die Texte von Nomos sind einfach handlicher, vor allem der Landesgesetzes-Text. Das Nachsortiern kostet nicht nur laufend Geld, sondern mitunter auch sehr viel Zeit und Nerven - wenn man dann bemerkt, dass es zwar schön ist alles aktuell zu haben, in der Uni aber nicht relevant, wirkt das ganze Verfahren schon recht sinnentleert. Insofern ist es für mich verständlich, wenn viele sich die Texte von Nomos holen und die dann einfach jährlich neu kaufen - macht 39 Euro zzgl. Landestext und ist somit durchaus bezahlbar.

Wer sich dennoch für die roten Ordner entscheidet, fragt sich vielleicht, ob es sich nicht lohnt, einfach einmal jährlich den Ordner neu zu kaufen anstelle alles nachzusortieren - und ob das nicht sogar günstiger ist. Ich habe dazu einfach die Daten der Jahre 2007 und 2008 zusammengestellt, es kann sich also jeder selber ein Bild machen:

Schönfelder: Neupreis liegt bei 38 Euro. Im Jahr 2007 gab es drei Ergänzungslieferungen (130 bis 132) zum Preis von insgesamt 30,50 Euro, im Jahr 2008 gab es bisher 3 Lieferungen (133 bis 135) zum Preis von insgesamt 24 E… » Vollständiger Artikel
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Themen: Stgb , Bgb , GG
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 1. Juni 2008 auf http://www.jurakopf.de.

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