Die Revision ist nicht das Ziel

Hier vertieft "Kanzlei und Recht" die Frage, ob man eine Revision vorbereiten kann. Kann man, sollte man aber nicht. Zumindest nicht nur. In der Regel. Eins steht mal fest: Die Verteidigung wird in der Instanz gewonnen - also vor dem Amts- oder Landgericht. Oder sogar schon davor: Im Ermittlungsverfahren. Wer in der mündlichen Verhandlung auf die Revision schielt, macht etwas falsch. Das schon deshalb, weil selbst eindeutige Rechtsfehler der Tatgerichte längst nicht mehr sicher zu einer Urteilsaufhebung führen. Genau genommen kann man sich mittlerweile nicht einmal mehr sicher sein, ob sich nicht das Revisionsgericht weitere neue Gründe ausdenkt, warum sich ein Rechtsfehler nicht auf das Urteil ausgewirkt haben soll. Auf den Erfolg einer Revision kann man sich daher selbst in krassen Fällen nicht mehr verlassen. Schon deshalb sollte man sich hüten, bereits in der Instanz auf eine Revision zu hoffen. Gerade deshalb sollte man die mündliche Verhandlung bis zum bitteren Ende führen. Das bedeutet aber au…

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Themen: Revision , Landgericht

Erschienen 4. Dezember 2010 auf http://nebgen.blogspot.com.

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Die Revision ist nicht das Ziel – aber man muss immer auch an sie denken

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