Die Rente ist so gut wie sicher
am 21.01.2006 von RA-Blog
Die Handakte berichtet über einen 40jährigen Rechtsanwalt mit 3 Kindern, der vor dem Verwaltungsgericht geklagt hat, da er mit dem Höchstbetrag von 850 Euro genauso viel in die anwaltliche Rentenversicherung (Versorgungswerk) einzahlen muss, wie kinderlose Kollegen. Er wollte eine Ermäßigung der Beiträge - auch rückwirkend - erreichen.
“Ich trage mit dem Aufziehen meiner drei Kinder dazu bei, dass auch später jemand in das Versorgungswerk einzahlen kann.”
Der Anwalt hatte sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen, nach dem es verfassungswidrig ist, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder erziehen, die gleichen Beiträge zahlen müssen wie kinderlose Mitglieder (BVerfG 1 BvR 1629/94 vom 3.4.2001).
Das Versorgungswerk lehnte die Ermäßigung ab, da es seinen Kapitalstock allein aus den gezahlten Beiträgen speise und nicht mit der gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar sei.
Das Gericht stand dem Ansinnen des Anwalts wohlwollend gegenüber, sah sich aber gleichwohl nicht in der Lage, das Versorgungswerk zu einer Beitragsreduzierung zu zwingen. In ähnlichen Verfahren sei aber inzwischen bei den Gerichten eine Tendenz zum Familienlastenausgleich festzustellen. Darüber hinaus könne eine neue Regelung nur für die Zukunft gelten.
“Wenn Sie mit der Sache vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen und Erfolg haben, wäre mit einer Beitragssenkung auch nicht vor 2010 zu rechnen.”
Der Anwalt hat seine Klage zurückgenommen.
Bleibt mal wieder eine Frage offen: Warum glaubt der Anwalt, mit der Erziehung seiner Kinder dafür zu sorgen, dass auch später jemand ins Versorgungswerk einzahlt? Ob seine sämtlichen drei Kinder später Anwälte werden, kann doch wohl heute noch nicht beanwortet werden.
Im übrigen, wer anderweitige Altersvorsorge nachweisen kann, hat die Möglichkeit, aus dem Versorgungswerk auszutreten.
Quellen:
Handakte
Rhein-Main Presse
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