Die REMIT ist da – und mit ihr Vorgaben zu Insiderhandel und Datenmeldungen. Oder doch nicht?
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Ein höchst seltener Fall in der Geschichte des Behördentums: Eine Behörde – hier die EU-Kommission – weigert sich, eine ihr erteilte Kompetenz auszuüben. Gibt es nicht? Doch, gibt es. Man kann es sogar im offiziellen Amtsblatt der EU nachlesen. Doch eines nach dem anderen:
Am 8.12.2011 ist die REMIT, die EU-Verordnung über die Integrität und die Transparenz des Energiegroßhandels, veröffentlicht worden. Wie der lange Titel schon ausdrückt, geht es dabei um zwei Dinge: Den Schutz der Marktintegrität und eine Verbesserung der Transparenz.
Du sollst nichts Böses tun!Das erste Element besteht im Wesentlichen aus einem ausdrücklichen Verbot von Insider-Handel und Marktmissbrauch. Die REMIT erfüllt damit für den Energiehandel die gleiche Aufgabe wie die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD – Market Abuse Directive) für den Finanzhandel – und schließt damit eine Lücke im physischen Terminmarkt ebenso wie im Spotmarkt, die bisher wahrgenommen wurde.
Was heißt das nun konkret? Als Marktmissbrauch verboten sind alle Maßnahmen, mit denen ein künstlicher, also nicht durch Angebot und Nachfrage erklärlicher Preis produziert wird. Beispiele wären das künstliche Hochhalten von Referenzpreisen, die Verbreitung falscher oder irreführender Gerüchte über bestehende Transportkapazitäten oder auch über die Verfügbarkeit von Stromerzeugungskapazitäten. Wer sich hier redlich verhält (bzw. – wie die meisten von uns – keine Macht hat, eine Preismanipulation zu erreichen), wird nichts zu befürchten haben.
Wie aber sieht es beim Insider-Handel aus? Für Personen, die über Insider-Informationen verfügen, ist es verboten
diese Informationen beim Handel zu nutzen, sie außerhalb der beruflichen Tätigkeit an Dritte weiterzugeben oder durch die Abgabe von Kaufempfehlungen Dritte zum Kauf zu verleiten.Als Insider-Information gelten alle im Unternehmen bekannten Umstände, die zu einer erheblichen Beeinflussung der Strom- oder Gaspreise führen können. Relevant sind also beispielsweise Kenntnisse über installierte Erzeugungskapazitäten, Produktionsplanungen, Fahrplanänderungen oder Speicheranlagen. Tatsächlich geht die REMIT erstmal davon aus, dass alle Informationen, die durch die Regeln des Dritten Energiemarktpakets ((EG) Nr. 714/2009 und 715/2009) als veröffentlichungspflichtig deklariert wurden, auch als Insider-Informationen taugen können. Wer also eine Erzeugungsanlage mit mehr als 100 MW elektrischer Brutto-Leistung betreibt, sollte gewarnt sein: Kenntnisse über die Fahrweise von Kraftwerken am Ende der Merit-Order-Kurve dürften im Zweifel als Insider-Information gelten. Vor einer Veröffentlichung (im Augenblick typischerweise auf der EEX-Transparenz-Plattform) darf mit diesem Wissen kein Handel mehr betrieben werden. Dann gilt es aber auch intern zu regeln, dass genau da…
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Erschienen 20. Dezember 2011 auf http://www.derenergieblog.de.
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