Strafrecht Joecks: Joecks: Studienkommentar StPO
Jurakopf | 30. September 2008 — Die Reihe “Studienkommentar” habe ich bereits vorgestellt und besprochen - eines fehlte aber damals: Der Studienkommentar zur…
Beim Beck-Verlag gibt es die Reihe “Studienkommentar”: Bezahlbare Kommentare für Studenten zu den wichtigsten Gesetzen. Und das Konzept dahinter kann sich auf jeden Fall sehen lassen.
Allgemeines
Es sind Kommentare, also kommentierte Gesetze. Insofern nichts neues, abgesehen davon dass sie nicht als Hardcover daher kommen und relativ günstig sind. Doch wer den ein oder anderen Paragraphen aufschlägt merkt schnell, dass da doch unterschiede sind.
Da sind z.B. die Untertitel: Pflichtstoff mit Ortsangabe und Sternchen die die Bedeutung vermitteln sollen. Auch der Schreibstil in der Kommentierung ist eher an ein Lehrbuch angelegt und kann schnell erfasst und gelesen werden.
In der Tat nutze ich diese Kommentare,um die Gesetze nochmal in Ruhe und in aller Tiefe kennen zu lernen - nicht um etwas nachzuschlagen. Es ist durchaus möglich, mit diesen Büchern die Gesetze zu lesen, zu erfassen und zu begreifen. Zwar auch OK, aber nicht wirklich umfänglich dagegen sind sie geeignet um Hausarbeiten zu schreiben: Da fehlt dann doch das ein oder andere an Quellen. Wobei ich jedenfalls im Strafrecht überrascht war, wie viele Meinungen in die wenigen Seiten gequetscht werden konnten.
Es gibt den Studienkommentar momentan für das Verwaltungsrecht, BGB, STPO, StGB und Arbeitsrecht. Warum es kein GG gibt bleibt das Geheimnis des Beck Verlages. Ich habe mir Verwaltungsrecht, StGB und BGB zugelegt.
Verwaltungsrecht und Strafrecht
Die beiden Bücher sind genial und ich kann sie nur empfehlen: Man kann sie richtig lesen und teilweise Einblicke gewinnen, die selbst nach Semesterlangem Büffeln über dem SK-Rudolphi noch verschlossen geblieben sind. Ich kann es kurz machen: Das Lernen mit den beiden Ausgaben macht einfach Spas sund ich will es nicht mehr missen.
BGB
Ich war von Anfang an Skeptisch, warum zum BGB der Studienkommentar kleiner ist als der zum S…
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