Reform Des Versorgungsausgleichs: Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen
Rechtslupe | 6. März 2009 — Nach dem Deutschen Bundestag hat heute morgen auch der Bundesrat der Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt, so d…
Berlin, 6. März 2009
Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs - die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen - ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten.
Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenanrechte können beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern erworbenen Anrechte geteilt werden. So erhält auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der - zum Beispiel wegen der Kindererziehung - auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
"Nach der Unterhaltsrechtsreform und der Modernisierung des familiengerichtlichen Verfahrens ist die Reform des Versorgungsausgleichs ein weiterer Baustein für ein modernes Familienrecht. Das neue Gesetz wird von der Praxis dringend erwartet. Es sorgt für mehr Gerechtigkeit und für mehr Klarheit. Bislang kommt es oft zu grob falschen Teilungsergebnissen, vor allem zu Lasten der Frauen. Das neue Recht verteilt die Chancen und Risiken der jeweiligen Versorgung gleichermaßen auf beide Ehepartner. Außerdem ist der Versorgungsausgleich bisher so kompliziert geregelt, dass nur noch wenige Experten mitreden können. Das neue Recht wird übersichtlicher und sprachlich verständlicher", erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.
Zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Einzelnen:
1. Grundsatz der internen Teilung Das bislang geltende Recht verlangte eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus den unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Hälfte des Wertunterschieds über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Umrechnung der verschiedenartigen Anrechte mithilfe der so genannten Barwertverordnung entstanden allerdings Wertverzerrungen, weil die Berechnung auf unsicheren Prognosen über die künftige Wertentwicklung der Versorgungen beruhte. Dies führte zu ungerechten Teilungsergebnissen und Transferverlusten zu Lasten der ausgleichsberechtigten Ehepartner, also überwiegend der Frauen.
Künftig wird jedes in der Ehe aufgebaute Ver…
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