Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale
Unter dem Stichwort „Internetabzocke“ oder „Abzocke im Internet“ tauchte in diesem Jahr besonders gerne auch der Name
„Gewerbeauskunfts-Zentrale“ auf. Auch wir hatten bereits über dieses Geschäftsmodell und unsere Einschätzung zu derartigen Verträgen
hier berichtet.
Dieser Einschätzung steht die gerne von der Gewerbeauskunfts-Zentrale geäußerte Meinung, dass die Verträge wirksam seien und dies
auch bereits durch eine Vielzahl an Urteilen verschiedener Gerichte in Düsseldorf, Köln und Bergisch Gladbach bestätigt worden sei.
Aus diesem Grunde sei die geltend gemachte Forderung berechtigt und der Betroffene solle zur Vermeidung weiterer Kosten die in Ansatz
gebrachte Forderung lieber ausgleichen. So oder so ähnlich wird die Meinung von der Gewerbeauskunfts-Zentrale in ihren Schreiben
(oder auch gerne einmal durch den Geschäftsführer persönlich am Telefon) geäußert.
Aus diesem Grunde soll die Rechtslage rund um das Thema “Gewerbeauskunfts-Zentrale” nach diesseitiger Ansicht nochmals beleuchtet
werden.
Zunächst soll jedoch die Ausgangslage des im Internet oftmals geäußerten Unmuts Betroffener kurz dargestellt werden.
erhalten ein
Eintragsformular per Post, welches die unternehmensbezogenen Daten des Unternehmens bzw. Gewerbetreibenden bereits ausgefüllt
ausweist. Der Gewerbetreibende wird dann aufgefordert, die bisherigen Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren und das unterzeichnet per Telefax an die Firma GWE
Wirtschaftsinformations-GmbH zurückzusenden. Der Wortlaut über den bereits ausgefüllten Formularfeldern lautet:
„Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten“
Im „Kleingedruckten“ rechts neben dem deutlich sichtbaren Formular findet man dann den folgenden Kostenhinweis:
Basiseintrag: Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und
einem integriertem automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag mtl. Zzgl.Ust:Eur 39,85. Die Aktuali- sierung und Berechnung erfolgt
einmal pro Jahr.
In dem weiteren Text des „Kleingedruckten“ findet man darüber hinaus den folgenden Hinweis:
Ihre Eintragung erfolgt unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de innerhalb weniger Arbeitstage nach Rücksendung dieses behörden- und
kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der für zwei Jahre verbindlich bestellt.
Unterhalb des Formulars findet man dann noch den in größerer und fett gedruckter Schrift den Hinweis:
Rückantwort gebührenfrei per Fax bis zum (ein kurzfristiges Datum ist eingefügt) an 0800 355 2222
Nach Zusendung des Formulars erhält der Gewerbetreibende dann eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von EUR 569,06 brutto.
In den uns vorliegenden Fällen wird den Ge…
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