Die Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung: Zahlen Sie bitte an die Abzocker!

Gestern rief die Betreiberin eines kleinen Gewerbes an, die eines dieser Branchenbuch-Formulare unterzeichnet hatte, ohne zu ahnen, dass sie sich damit auf ein mehr als 1.000,- Euro teures Geschäft einließ (aktuell war es ein "Angebot" der Gewerbeauskunft-Zentrale). Mein Rat in solchen Fällen lautet oft: Nicht zahlen! Denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass hier entweder überhaupt kein Vertrag zustande gekommen oder aber dass dieser zumindest wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist. Und das sehen auch die Branchenbuchanbieter so - häufig wird bereits auf den ersten Brief der Getäuschten auf einen Großteil der (angeblich bestehenden) Forderung verzichtet. Ganz anders der Mitarbeiter einer großen Rechtsschutzversicherung. Dessen Aussage war nach Schilderung der Sachlage: "Sie haben das unterschrieben, also müssen Sie das auch zahlen." Die Versicherung ist so fein raus, muss also keinen teuren Rechtsanwalt für die Abwehr der Forderung zahlen. Und der Kunde schaut in die (teure) Röhre. Ich bin mir sicher, das ist kein Einzelfal…

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Themen: Verbraucherschutz , Agb , Widerruf , Abo-falle , Internetvertragsfalle , Kostenfalle , Telefonbuchabzocke , Branchenbuchabzocke

Erschienen 15. Oktober 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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