Die rechtlichen Aspekte des Cloud Computing oder worauf man dringend achten sollte

Bei der Beauftragung eines Cloud-Providers sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen – dies gilt umso mehr für öffentliche Auftraggeber. Was man dabei genau beachten sollte, dazu zwei Spezialisten in Sachen IP/IT und Procurement.

Cloud Computing zählt zweifellos zu den gegenwärtigen „Mega-Trends“ der Informationstechnologie. Nach einer weltweiten Umfrage des renommierten Marktforschungsunternehmens Gartner soll sich der weltweite Cloud Computing-Markt bis zum Jahr 2020 auf über 250 Milliarden Dollar verfünffachen. Während sich Cloud Computing bei privatwirtschaftlichen Unternehmen immer breiterer Akzeptanz erfreut, könnte die „IT aus der Wolke“ in Zeiten knapper Budgets und der stetigen Suche nach Einsparungsmöglichkeiten auch einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von IT-Kosten der öffentlichen Hand leisten.

BASIS Unter „Cloud Computing“ versteht man dabei die Nutzung von IT-Infrastruktur, Plattformumgebungen und Software-Applikationen, die auf einer skalierbaren, virtuellen Infrastruktur betrieben und über das Internet zur Verfügung gestellt werden. In Anlehnung an den Grundgedanken des Cloud Computing „everything as a service“ wird dabei regelmäßig zwischen Infrastructure as a service (IaaS), Platform as a service (PaaS) und Software as a service (SaaS) unterschieden.

Wie beim Bezug elektrischer Energie, zu deren Erzeugung auch nicht jeder einzelne Abnehmer einen eigenen Generator betreibt, sondern diese „aus der Steckdose“ bezieht, sollen auch Cloud-Services wie Bedarfsgüter (commodities) jederzeit und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen und nutzungsbasiert abgerechnet werden („pay as you go“).

Beim „Prototyp“ des Cloud Computing, der „öffentlichen Cloud“ gehören dabei der Cloud-Provider und seine Cloud-Nutzer nicht derselben Organisationseinheit an. Public Clouds stehen somit einer beliebigen Zahl von Personen zur Nutzung zur Verfügung, wobei für den Zugriff ein Web-Browser ausreicht (wie z.B. bei kostenlosen E-Mail-Diensten im Web). Im Gegensatz dazu ermöglichen „private Clouds“ eine organisationsinterne Nutzung eigener Rechenzentren auf Basis einer Cloud-Architektur und bieten so eine relative Abgeschlossenheit des Cloud-Systems zugunsten erhöhter IT-Sicherheit. Schließlich existieren auch Mischformen, deren Dienste sowohl in einer öffentlichen als auch in einer privaten Cloud angesiedelt sind („hybride Clouds“).

NUTZEN Die Vorteile des Cloud Computing für ihre Nutzer liegen auf der Hand: Cloud-Services werden bedarfsgerecht „gemietet“. Hierdurch werden nicht nur eigene IT-Infrastrukturen verschlankt, sondern auch Über- oder Unterlizenzierungen vermieden. Auch lässt sich die Qualität der IT-Services mit verlässlichen Cloud-Providern steigern, da Services und Applikationen schnell und unkompliziert an veränderte Anforderungen angepasst und stets aktualisiert…

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Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. November 2011 auf http://www.wirtschaftsanwaelte.at.

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