Klageerwiderungsfrist: Das habe ich gern III
RA-Blog | 2. Juni 2006 — Kurz vor Ablauf der Klageerwiderungsfrist reichen mir die Mandanten eine umfangreiche Loseblattsammlung herein, die sie mir eig…
Ein Mitarbeiter einer Immobilienfirma präsentiert mit unverhohlener Genugtuung und der unterschwelligen Botschaft "jetzt wird es teuer" eine Vereinbarung, die meine Mandanten bei Einzug unterschrieben haben. Danach haben sie diverse Einbauten des Vormieters übernommen und sich unter anderem verpflichtet, bei Auszug einen von diesem errichteten Anbau (überdachte Terrasse) wieder zu entfernen. Der wäre nämlich nicht genehmigt gewesen. Das hört sich erstmal nicht gut an. Ich frage, was denn als Gegenleistung vereinbart wurde. Nichts. Nichts? Hmm. Und wenn die Mandanten das damals nicht unterschrieben hätten? Dann hätte der Vormieter den Anbau abreissen müssen. Und der hat nicht vielleicht irgendeine Ausgleichszahlung oder so an meine Mandanten erbracht? Nein. Hmmmm. Alles sehr merkwürdig. Mein Mandant meint sich jedoch zu erinnern, dass sein Vorgänger sich den Anbau sehr wohl habe genehmigen lassen. Habe der jedenfalls gesagt. Jetzt wird es interessant. Ich schicke den Mandanten zu dem Vormieter. Und der hat tatsächlich noch ein Jahre altes Schreiben von der Voreigentümerin des Objekts. Dort heißt es, man genehmige den Anbau und verzichte auf eine Rückbauverpflichtung. Na bitte. Bin mal gespannt, was man von Seiten der Eigentümerin (übrigens eine neu gegründete Tochtergesellschaft der Voreigentümerin) nun sagt, wenn ich mit vermutlich unverhohlener Genugtuung diese Genehmigung vorlege. Wenn ich das Auftreten des Mitarbeiters richtig interpretiere, hat der nämlich davon nicht die geringste Ahnung. Wäre auch nicht das erste Mal, dass bei diesem Verein die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand tut (bzw. getan hat).
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