Die Quellen-TKÜ

In der aktuellen Diskussion um den Einsatz eines “Staatstrojaners” durch Landeskriminalämter verschiedener Bundesländer wird seitens der Sicherheitsbehörden immer damit argumentiert, dass man lediglich eine sog. Quellen-TKÜ durchführe, die richterlich genehmigt worden sei.

Was hat es also mit dieser Quellen-TKÜ auf sich? Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zielt auf das Abhören von IP-Telefonaten (Skype) ab. Die simple juristische Grundüberlegung dahinter ist die, dass in den Fällen, in denen eine Überwachung der herkömmlichen Telefonie nach der Strafprozessordnung zulässig ist, auch das Abhören von Internet-Telefonaten zulässig sein muss, weil es sich in beiden Fällen um Sprachtelefonie handelt, auch wenn sie technisch grundlegend unterschiedlich sind.

Das leuchtet zwar auf den ersten Blick ein, aber bereits bei der Frage der technischen Umsetzung zeigt sich, dass die Überwachung der IP-Telefonie eine ganz andere Eingriffsintensität erfordert als die der herkömmlichen Sprachtelefonie.

Schon an diesem Punkt stellt sich allerdings auch die Frage, warum man sich insbesondere im Fall von Skype nicht direkt an den Anbieter wenden kann, wie man das bei der herkömmlichen TKÜ auch macht. Hier wird seitens der deutschen Justiz immer behauptet, den Ermittlungsbehörden würde die Möglichkeit eines Zugriffs direkt über den Anbieter Skype nicht zur Verfügung stehen. Das wird beispielsweise vom Richter am Oberlandesgericht Wolfgang Bär in einer aktuellen Urteilsbesprechung ausdrücklich wieder betont (MMR 2011, 691 f.). Demgegenüber deutet die Formulierung in den Datenschutzbedingungen von Skype an, dass das Unternehmen Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte auf Aufforderung an die “zuständigen Behörden” übermittelt. Andere europäische Staaten nutzen diese Möglichkeit nach Medienberichten auch.

Sollte dies tatsächlich möglich sein, wäre eine Quellen-TKÜ in jedem Fall unzulässig, weil ein Abgreifen von Gesprächsinhalten direkt bei Skype das mildere Mittel darstellt und die Quellen-TKÜ damit unverhältnismäßig wäre. Ein Aspekt den Ulf Buermeyer im “Küchenradio” anspricht. Buermeyer, der Richter am Landgericht Berlin ist und früher wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG war, erläutert in diesem hörenswerten Format die juristischen Zusammenhänge in lockerem Plauderton.

Die Quellen-TKÜ setzt zwingend voraus, dass die Polizei auf dem Computer bzw. Endgerät des Betroffenen (heimlich) eine Software installiert, die dort vor der Verschlüsselung – also an der Quelle – die Gesprächsinhalte anzapft. Diese heimliche Infiltration eines Computers stellt einen deutlich schwerwiegenderen Eingriff dar, als die klassische Telefonüberwachung. Bereits deshalb ist die Gleichsetzung beider Arten der Telefonie problematisch. Denn man muss die verfassungsmäßige Rechtfertigung nach der Schwere des Eingriffs beurteilen und nicht danach, ob es sich in beiden Fällen um vergleichbare Forme…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bürgerrechte , überwachung , Grundrechte , Skype , Mmr , Bundestrojaner , Quellen-tkÜ , Bayerntrojaner

Erschienen 12. Oktober 2011 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zulässigkeit der heimlichen Installation von Überwachungssoftware

Internet-Law | 10. Januar 2012 — Unter dem Titel “Zulässigkeit der heimlichen Installation von Überwachungssoftware” ist gerade ein Aufsatz von mir in der Zeits…

Übersicht aktueller Veröffentlichungen zur Quellen-TKÜ

For..Net | 17. Januar 2012 — Bereits Anfang Oktober 2011 veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Pressemitteilung, die die Ergebnisse der Analyse offiz…

Übersicht aktueller Veröffentlichungen zur Quellen-TKÜ

For..Net | 17. Januar 2012 — Bereits Anfang Oktober 2011 veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Pressemitteilung, die die Ergebnisse der Analyse offiz…

(Un)Zulässigkeit von Staatstrojanern

Internet-Law | 18. Oktober 2011 — Die juristische Fachzeitschrift K&R hat einen ganz aktuellen Aufsatz (K&R 2011, 681) von Frank Braun online veröffent…

Skype & Co.: Der Staat hört mit – dank Quellen-TKÜ

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Oktober 2010 — Udo Vetter hatte bereits im August berichtet, dass ihm in einem Verfahren bekannt wurde, dass bei Internettelefonaten via Sky…

Schwarz-Gelb in Sachsen will Internet-Telefonie besser überwachen

Datenschutzbeauftragter Online | 24. September 2009 — Eine Meldung von Heise-Online: Nach der CDU hat am heutigen Montag auch die FDP auf einem Parteitag in Dresden dem Entwurf …

Zoll hört auch Skype-Telefonate mit

LawBlog | 9. Oktober 2010 — Mitte August hatte ich in einem Strafverfahren erfahren, dass der Zoll seit einiger Zeit in der Lage ist, verschlüsselte Inte…

“nur soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben”

Internet-Law | 10. Oktober 2011 — Immer mehr Bundesländer räumen ein, den Behördentrojaner einzusetzen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann betont laut…

0zapftis - Aufsatz bei der K&R online

Die herrschende Meinung | 18. Oktober 2011 — Die K&R hat soeben einen spannenden Beitrag (Braun, 0zapftis – (Un)Zulässigkeit von „Staatstrojanern“, K&R 2011, 681ff.) z…

Die Versicherungen verhindern BGH-Entscheidungen zugunsten des Versicherungsnehmers

www.rechtsklarheit.de | 16. Mai 2010 — Die Versicherungen verhindern Grundsatzentscheidungen des BGH. Kurz bevor der BGH ein für die Versicherung negatives Urteil …

hrr-strafrecht.de - HRRS Oktober 2009: Buermeyer/Bäcker - Zur Rechtswidrigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf Grundlage des § 100a StPO
Skype-Datenschutzrichtlinien

Ausführliche Informationen zu den Skype-Datenschutzrichtlinien.


Spekulationen um Backdoor in Skype | heise Security

Nachdem österreichische Polizeibeamte bei einem Treffen mit ISPs behauptet haben, das Abhören von Skype sei kein Problem, schießen die Gerüchte ins Kraut. Spekuliert wird über eine Backdoor, die mit einer speziellen Abhöreinrichtung zugänglich sein soll.


KR305 Staatstrojaner | Küchenradio

Ulf Buermeyer, bei Twitter und Verfassungsrechtler aus Berlin, erklärt im Küchenradio die juristischen Folgen der Enthüllungen des CCC, dass der Staat