Ey nimmst Du Mütze ab, Mann
InsoBlog.de | 22. Mai 2007 — Ganz nett. Das OLG Stuttgart über Ungebühr im Gerichtssaal: Etwas anderes gilt, wenn der Betreffende in einer aus dem Rahme…
Ein Angeklagter erschien zur Hauptverhandlung mit einer Schildmütze auf dem Kopf. Trotz Aufforderung des Vorsitzenden weigerte er sich, diese auf Dauer abzunehmen. Das Schöffengericht erließ daraufhin einen Ordnungsmittelbeschluss, wonach gegen den Angeklagten wegen seiner Weigerung, die Schildmütze vom Kopf zu nehmen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.- EUR, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft, angeordnet wurde. Gegen den Ordnungsmittelbeschluss legte der Angeklagte die sofortige Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verwarf die sofortige Beschwerde in seinem Beschluss vom 8.5.2007 (Az.: 1 Ws 126/07) und führte in seiner Begründung umfassend aus, wann das äußere Erscheinungsbild in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen könne:
An das äußere Erscheinungsbild der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal und der Zuhörer dürften keine übersteigerten, an den Anschauungen früherer Zeiten orientierte Anforderungen gestellt werden. Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurze Hosen, „bauchfreie“ Shirts u. ä. würden regelmäßig nicht als die Würde des Gerichts verletzend erachtet.
Etwas anderes gelte, wenn der Betreffende in einer aus dem Rahmen fallenden Bekleidung oder Erscheinung auftrete, um bewusst zu provozieren. Das könne vorliegend allein aus dem Umstand, dass der Angeklagte mit einer Schildmütze bekleidet zur Hauptverhandlung erschienen sei, nicht angenommen werden. Denn es sei unter Jugendlichen nicht unüblich, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten.
Als Verfahrensbeteiligter oder Zeuge einer Gerichtsverhandlung erscheine diese Aufmachung allerdings unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Der Schöffengerichtsv…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Mai 2007 auf http://info.folkertjanke.de.
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