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Die Presse soll “wertvoll” informieren - Das neue Caroline-Urteil des BGH

am 08.04.2007 von blog ::: medienrecht-informationen

Wo die VIPs am liebsten urlauben, wollen nicht Wenige wissen. Und so schicken Bunte & Co. ihre Paparazzi an die Strände der Antilleninsel Saint Barthélemy oder in die Einkaufspassagen von St. Moritz. Die Veröffentlichung solcher “Urlaubsfotos” will der Bundesgerichtshof (BGH) in Zukunft allerdings nur noch akzeptieren, wenn die Berichterstattung mehr befriedigt als die bloße Neugier und Sensationslust (Urteil v. 06.03.2007, Az.: u.a. 51/06). Wie schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das allgemeine Interesse an der fotografischen Begleitung eines Strandurlaubs oder einer Fahrradtour vermisst hat. So fehlte es nun auch den Karlsruher Richtern an einem Beitrag zu einer “Debatte von Sachgehalt”, wenn die Yellow Press bloß zeigt, wer wann und wo einkaufen geht oder welche Skipiste von diesem oder jenem Prominenten benutzt wird. Damit verneinte der BGH die Frage, ob die Öffentlichkeit grundsätzlich wissen “muss”, was auch bekannte Persönlichkeiten in ihrem Privatleben tun und verhalf erneut Caroline von Hannover zu einem Erfolg über die deutsche Sensations- und Skandalpresse.
Allein, ein Blick in die aktuellen VIP-News verrät, dass die Worte der Karlsruher Richter scheinbar ungehört verhallt sind. Nicht nur die streitbare Prinzessin und ihr Ehemann Ernst August werden sich wohl auch in Zukunft über exklusive Fotos aus ihrem “geheimen Liebesurlaub” ärgern müssen. Davor hätte sie nur eine eindeutigere höchstrichterliche Neubestimmung des Verhältnisses von Privatsphäre und Pressefreiheit bewahren können.
Der BGH zweifelte nicht daran, dass auch die Unterhaltungspresse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfe, was sie des öffentlichen Interesses für wert halte. Zudem anerkannten die Richter ganz im …

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Bundesgerichtshof : Prinz und Prinzessin von Hannover ./. div. Verlage: Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen (der Zeitgeschichte)

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Olli Kahn macht Urlaub - BGH: Das ist Privatsache

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Thomas Hellwege

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