Die Polizistin und das arrogante Arschloch
am 10.03.2008 von kanzlei-hoenig.info
Einen Rechtsanwalt als arrogantes Arschloch zu bezeichnen, ist für sich genommen schon eine Dummheit. Wenn das dann auch noch in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen geschieht, ist das eine Riesen-Dummheit. Aber wie dumm muß man denn eigentlich sein, wenn man dabei auch noch Polizeibeamtin ist?
Es gibt noch eine Steigerung:
Die Polizeibeamtin, Martina K. (36) aus M. in Brandenburg, fängt sich einen Strafbefehl. Allein dieser Umstand zeigt, daß sie zusätzlich auch noch stur ist. Warum entschuldigt sich Martina K. nicht und versucht auf diesem Wege, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu erreichen?
Nur nebenbei sei erwähnt, daß nach einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch die Chancen wesentlich besser gestanden hätten, das sich anschließende Disziplinarverfahren einigermaßen glimpflich zu überstehen.
Und ich habe noch einen:
Gegen den Strafbefehl legt die mutmaßlich beleidigende Polizeibeamtin Einspruch ein; es kommt zur öffentlichen Hauptverhandlung! Der beleidigte Rechtsanwalt beantragt die Zulassung als Nebenkläger und läßt sich professionell von einem Kollegen verteten. Es kommt zur öffentlichen Ausstellung der polizeibeamtlichen, sturen Riesendummheit: Martina K. streitet feige ab, so böse gewesen zu sein, wird aber durch die Beweisaufnahme überführt.
Neben der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro kommt es zur Verurteilung in die Kosten. Macht …
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