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Die Polizei bittet vorzusprechen

am 08.01.2006 von kanzlei-hoenig.info

Die Polizeiinspektion 33 München-Laim schrieb am 30.5.2005 an meinen Mandanten:

Sehr geehrter Herr Dr. S.!

Am 17.03.05 wurde das Kfz mit dem kennzeichen M-** **** anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.

Anhand der Frontfotos haben wir Grund zur Annahme, dass möglicherweise Sie der Fahrer sind.

Zur Einsichtnahme in die Frontfotos bitte ich Sie, bei mir am Donnerstag, den 9.6.05, 10.30 Uhr, vorzusprechen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
E.
Polizeihauptmeister

Das Verfahren wurde am 7.7.05 wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung …

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E-Mail

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RA Carsten R. Hoenig

Ein WebLawg der Kanzlei Hoenig Berlin

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