Die Polizei bittet vorzusprechen
am 08.01.2006 von kanzlei-hoenig.info
Die Polizeiinspektion 33 München-Laim schrieb am 30.5.2005 an meinen Mandanten:
Sehr geehrter Herr Dr. S.!
Am 17.03.05 wurde das Kfz mit dem kennzeichen M-** **** anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.
Anhand der Frontfotos haben wir Grund zur Annahme, dass möglicherweise Sie der Fahrer sind.
Zur Einsichtnahme in die Frontfotos bitte ich Sie, bei mir am Donnerstag, den 9.6.05, 10.30 Uhr, vorzusprechen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
E.
Polizeihauptmeister
Das Verfahren wurde am 7.7.05 wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung …
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Die Kosten und die Verhältnismäßigkeit
Kreuzberger Verkehrsrecht / Ich habe meinen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verteidigt. Die Sache war sehr dubios, der Messbeamte will in knapp 3 Sekunden zwei Messungen durchgeführt und auch protokolliert haben. Das G…
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Die Unschuldsvermutung gilt wohl nicht bei dieser Polizeiinspektion !
Rechtblog / Ein Mandant der Kanzlei wird beschuldigt eine exhibitionistische Handlung ( §183 StGB) vorgenommen zu haben. Dieser bestreitet den Vorwurf. Nach dem jetzigen Sachstand auch glaubhaft. Einen Tag, nachdem die Polizieinspektion die Ermittlungen aufge…
Eingestellt
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Auf die Augen des Gesetzes ist Verlass!
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