Die Pille gegen Akne

Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten muss.

Nach Ansicht des Gerichts müssen gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel nur für Arzneimittel zahlen. Die Anti-Baby-Pille sei aber grundsätzlich kein Arzneimittel, da sie nicht der Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung dient. Den Einwand des klagenden Gynäkologen, mit der Anti-Baby-Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, ließ das Gericht nicht gelten. Für diese Art der Krankenbehandlung sei das Verhütungsmittel nicht zugelassen. Lediglich für Versicherte bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres dürfe die Pille indikationsunabhängig verordnet werden. Der Kläger müsse daher Regress leisten.

Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, so das Sozialgericht, sei im vorliegenden Fall keine Ausnahme geboten. Ein Medikamen…

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Pille , Akne , Ballmann

Erschienen 16. Oktober 2009 auf http://richter-ballmann.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Keine Pille für die Pickel

Rechtslupe | 7. Oktober 2009 — Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leist…

Arzneimittelregress wegen Überschreitens der arzneimittelrechtlichen Zulassung

Rechtslupe | 14. Oktober 2010 — Verordnet ein Arzt ein Medikament zu einem Therapiezweck, der jenseits der aktuellen Medikamentenzulassung liegt, riskiert er, …

Skandal um den Verkauf unwirksamer Anti-Baby-Pillen

Handakte WebLAWg | 25. März 2008 — Im Skandal um den Verkauf unwirksamer Anti-Baby-Pillen in Brasilien hat der Oberste Gerichtshof des Landes das Schadenersatz-Ur…

Regress Gegen Azt: BSG: Regress gegen Arzt bei Überdosierung von Arzneimittel

MediBlawg | 25. Juli 2007 — Das Bundessozialgericht, so berichtet die Ärztezeitung, hat entschieden, dass gegen einen Arzt ein Regress zu Recht festgesetzt…

Die gesetzliche Krankenkasse und der off-label-use eines Arzneimittels

Rechtslupe | 15. März 2010 — Gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration, der sogenannten “feuchten AMD”, lei…

Swiss federal law in English / Schweizer Geldwäschereigesetz auf Englisch

Transblawg | 14. September 2007 — Oliver Kunz of KunzOBlog reports that more English translations of Swiss law are to be published on the Swiss government webs…

Regressgefahr: Vorsicht bei der Dosierung!

LEX MEDICORUM | 29. Februar 2012 — Die Verordnung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassungsindikation stellt einen Off-Label-Use dar und wird nur in eng beg…

Medikament gegen Kleinwüchsigkeit? Krankenkasse muss nicht bezahlen

Kanzlei Blaufelder | 2. Dezember 2011 — Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die medikamentöse Behandlung kleinwüchsiger Kinder nicht bezahlen. Denn das hierfür ver…

Schwere Pille im Pharmarecht

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 7. Juni 2006 — CK - Washington.   Heute entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks einen Fall von größter wirtschaftlicher Bedeut…

Beihilfe Pille: Keine Beihilfe für Anti-Baby-Pille

Recht und Alltag | 25. August 2006 — Der beim Land NRW beschäftigte Kläger ist beihilfeberechtigt. Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet …