Die pauschale Abgeltung von Überstunden ist unwirksam

Viele kennen das. Im Arbeitsvertrag steht: “Mit der Zahlung des Monatsgehalts sind Überstunden abgegolten.” oder “Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten.” Im laufenden Arbeitsverhältnis wird dann eine Überstunde nach der nächsten geleist…

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Themen: Arbeitsvertrag , Verfall , Inhaltskontrolle , Ratgeber Arbeitsrecht , Ihr Gutes Recht , Abgeltung Von Überstunden , Agb-kontrolle , Pauschallohnvereinbarung , übliche Vergütung

Erschienen 31. August 2010 auf http://www.volkerlehmann.com/kanzlei.

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