Die örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung der Vertragsstrafe
Bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Verstoßes, sei es im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht oder im Markenrecht, kann der sogenannte fliegende Gerichtsstand von Bedeutung sein. Nach Urteilen der Obergerichte wird durch eine unerlaubte Handlung ein Gerichtsstand an den Orten begründet, wo diese unerlaubte Handlung zur Kenntnis genommen werden kann. Das kann in Fällen mit Internetbezug in ganz Deutschland sein, sodass die Zuständigkeit jedes Gericht, abgesehen von den Fällen der besonderen Zuweisung, begründet wird. Wird auf einen solchen Verstoß hin eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben, die ein Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung vorsieht, so fragt es sich, bei welchem Gericht diese Vertragsstrafe geltend zu machen ist. Das soll mit nachfolgendem Fall geklärt werden.
1. Das Landgericht Mannheim hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, dem folgender Sachverhalt vorausging: Die spätere Beklagte hatte auf Grund einer Schutzrechtsverwarnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, wobei für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € versprochen wurde. Als die spätere Beklagte wegen einer mutmaßlichen Zuwiderhandlung gegen das strafbewehrte Unterlassungsversprechen in Anspruch genommen wurde, verweigerte diese die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe. Daraufhin machte die Klägerin die Vertragsstrafe und Kostenerstattung für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten gerichtlich geltend und zwar beim Landgericht Mannheim mit der Begründung, dass die Zuständigkeit dieses Gerichtes sich aus § 32 ZPO ergäbe. Im Rechtsstreit hatte die Beklagte die örtliche Zuständigkeit gerügt, wobei die Klägerin den Verweisungsantrag an das Landgericht Düsseldorf hilfsweise stellte.
2. Das Landgericht Mannheim hat sich mit Beschluss vom 02.08.2010 unter dem Aktenzeichen 2 O 88/10 für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht Düsseldorf verw…
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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 21. September 2010 — LG Mannheim, Beschluß vom 02.08.2010, Az. 2 O 88/10 § 32 ZPO Das LG Mannheim hat entschieden, dass§ 32 ZPO nicht zur He…
Der fliegende Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet gilt doch
Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 22. Juni 2011 — Bereits in einem vorangegangenen Betrag wurde auf den sogenannten fliegenden Gerichtsstand eingegangen. Dabei wurde auf die B…

