Die Novelle des §28b BDSG und die Sorgen der AVAD
Am 1.4.2010 tritt eine Änderung im Datenschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Datenübermittlung an Auskunfteien, z.B. die Schufa. Dadurch sollen die Rechte des Betroffenen wesentlich gestärkt werden.
In § 28b Abs. 1 BDSG heißt es nun in Kurzform:
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und
1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist….,
2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt… worden ist,
3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
4. der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat
oder
5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Die Schufa ist auf diese Regelung vorbereitet. Der AVAD, den wir gerne mit der Schufa vergleichen, verhält sich jedoch zurückhaltend. Da sagte der Verbandsführer Schwarz am 10.2.2010 in einem Interview mit dem Versicherungsjournal des AVAD :
“Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir keine Auskunftei im Sinne des neuen § 28a BDSG sind. Bei uns geht es nicht um die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von …
» Vollständiger ArtikelThemen: Datenschutzgesetz , Schufa , Versicherungsjournal , § 28b Bdsg
Erschienen 23. März 2010 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.
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