Die Nötigung ist eine Nötigung - auch innerorts
am 18.04.2007 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de
Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Dies entschied die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit war die Verfassungsbeschwerde eines wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Beschwerdeführers erfolglos. Der Beschwerdeführer war mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen. Dabei hatte er seine Lichthupe und – teilweise – auch die Hupe eingesetzt.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Gewaltanwendung im Sinne des Nötigungsparagrafen liegt vor, wenn der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird. Pauschale Wertungen darüber, wann ein Verhalten im Straßenverkehr körperlichen Zwang auf einen anderen Verkehrsteilnehmer ausübt, können nicht getroffen werden. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Von Bedeutung sind unter anderem die Dauer und Intensität des bedrängenden Auffahrens, die gefahrenen Geschwindigkeiten, die allgemeine Verkehrssituation zum Zeitpunkt des dichten Auffahrens und ob der Täter bei dem Auffahrvorgang zugleich Hupe oder Lichthupe betätigt hat. All diese Faktoren lassen einzeln oder im Verbund Rückschlüsse auf die Auswirkungen des auf seine strafrechtliche …
BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
Heimspiel / Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 2007 zum Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvR 932/06: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei…
2 BvR 932/06 vom 29.03.2007
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Rechtsprechung der Strafgerichte, wonach dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes darstellen kann, mit dem Grundges…
Drängeln im Stadtverkehr als Nötigung strafbar?
JuracityBlog / Drohung mit Gewalt kann Nötigung (§ 240 StGB) sein und kann nicht nur Geldstrafe nach sich ziehen, sondern schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Gewaltanwendung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn „…
Bundesverfassungsgericht: Drängeln im Straßenverkehr kann Straftat sein
strafblog / In einer Pressemitteilung vom 17.4.2007 hat das Bundesverfassungsgericht auf einen Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvR 932/06 – hingewiesen, wonach Drängeln im Straßenverkehr eine gewaltsame Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellen kann.…
Ein Staatsanwalt und seine Kinderpornografie
kanzlei-hoenig.info / Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im August 2004 wurde er vom Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 85 Euro verurteilt. Das Dienstgericht wertete das Verhalten des…
Drängeln: Hohes Risiko auch in der Stadt
LawBlog / Drängeln kann auch im Stadtverkehr Nötigung sein. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde eines Mannes, der bei 40 bis 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaft zu dicht auffuhr, Hupe und Lichthupe betätigte. Allerdings be…
Nötigung
Kreuzberger Verkehrsrecht / Der Autofahrer hat genötigt. Deswegen wurde gegen ihn – ohne mündliche Verhandlung – von dem Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen. Es wurde eine Geldstrafe festgesetzt, aber kein Fahrverbot verhängt oder gar die…
Verfassungsgericht verbietet Hau-Ruck-Methoden im Knast
kanzlei-hoenig.info / Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 68/2006 vom 28. Juli 2006 Der Beschwerdeführer, der sich in Sicherungsverwahrung befindet, stand…
