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Die Neuregelung des Folgerechts

am 09.07.2006 von Handakte WebLAWg

„Glücklich ist, wer vergißt, was doch nicht zu ändern ist“, mag sich der deutsche Kunsthandel dieser Tage denken, wenn er an die aktuelle Novellierung des Folgerechts denkt . Diese wurde vom Bundestag nun am vergangenen Donnerstag gegen Proteste - nicht nur des Handels - endgültig beschlossen.
Das Plenum folgte dabei der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses und legte damit den Eingangssatz, ab dem ein Verkauf mit der Folgerechtsabgabe belegt wird, auf 400 Euro fest. Der Regierungsentwurf vom Frühjahr dieses Jahres sah ursprünglich noch eine …

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