Die Neufassung des § 100a StPO - der Regierungsentwurf

Nach dem Entwurf soll die Norm des § 100a StPO wie folgt gefasst werden: § 100a (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, 2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und 3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre. (2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind: 1. aus dem Strafgesetzbuch: a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 und 85, 87 bis 89, 94 bis 100a, b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e, c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h, d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130, e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4, f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2, g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3, h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212, i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b, j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a, k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255, l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a, m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4, n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraus- setzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2, o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5, p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2, q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen, r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 ge- nannten Voraussetzungen, nach § 299, s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c, t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 3…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 5. Juni 2007 auf http://spitzelblog.blogspot.com/index.html.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Bamberg: Auskunftspflicht bei Verkehrsdaten nur bei Katalogtat und Voraussetzungen nach § 100a StPO

§§ Jur-Blog.de §§ | 26. August 2009 — LG Bamberg, Beschluss vom 22. Juli 2009, Az. 2 Qs 104/2009 – Leitsatz: Soll jmd zur Übermittlung von Daten verpflichtet werde…

Akustische Wohnraumüberwachung ab 01.07.2005

Lichtenrader Notizen | 17. Mai 2005 — Der Text des am 12.05.2005 in dritter Lesung verabschiedeten Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vo…

Telefonüberwachung Polizeirecht: Bundesverfassungsgericht: vorbeugende Telefonüberwachung nach dem niedersächsischen Polizeigesetz nichtig

IT-Blawg | 28. Juli 2005 — Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2005 (Az.: 1 BvR 668/04) die Nichtigkeit der vorbeugenden Tele…

OLG Oldenburg zur Wiederholungsgefahr als Haftgrund

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 21. Dezember 2009 — Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO kann nicht auf frühere Straftaten des Beschuldigten gestütz…

2004 in 126 VerfahrenTelefonüberwachungen in Brandenburg - 292 Personen wurden abgehört

Lichtenrader Notizen | 24. März 2005 — Das brandenburgische Ministerium der Justiz teilte mit: Leichte Zunahme der Telefonüberwachungen im Jahr 2004 Im Jahr 2004 hab…

Bessere Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten

Bundesjustizministerium | 10. März 2006 — Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögen…

Saugen, bis die Leitung glüht?

Jurabilis | 19. März 2008 — Auf einen besonderen Aspekt des heutigen Beschlusses aus Karlsruhe weist der Bundesdatenschutzbeauftrage Schaar hin: So sei auf Ba…

Bundesverfassungsgericht schränkt nun auch den präventiven Zugriff auf Verbindungsdaten ein

RA Kadelke | 7. November 2008 — Als das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss im März diesen Jahres bereits den Zugriff auf gespeicherte Telekommunik…

(BtMG) Keine Strafmilderung nach § 31 BtMG nach Eröffnung des Hauptverfahrens !!

Strafverteidigung | 22. Dezember 2010 — Viele Angeklagte – und auch Strafverteidiger – unterliegen dem Irrglauben, dass in jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens eine…

Gibt ES Wegen Betrug Sicherheitsverwahrung: Sicherungsverwahrung

Lichtenrader Notizen | 9. November 2005 — Pressemitteilung der justiz Rheinland-Pfalz vom 9.11.05: Sicherungsverwahrung Die Sicherungsverwahrung eines Angeklagten kann …