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Die Neufassung des § 100a StPO - der Regierungsentwurf

am 05.06.2007 von http://spitzelblog.blogspot.com/index.html

Nach dem Entwurf soll die Norm des § 100a StPO wie folgt gefasst werden:§ 100a(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:1. aus dem Strafgesetzbuch:a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 und 85, 87 bis 89, 94 bis 100a,b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e,c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a,176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184bAbs. 1 bis 3,h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, …

Akustische Wohnraumüberwachung ab 01.07.2005

Lichtenrader Notizen / Der Text des am 12.05.2005 in dritter Lesung verabschiedeten Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2004 ist hier veröffentlicht. Das Gesetz soll am 01.07.2005 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf mit Begründung i…

Bundesverfassungsgericht: vorbeugende Telefonüberwachung nach dem niedersächsischen Polizeigesetz nichtig

IT-Blawg / Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2005 (Az.: 1 BvR 668/04) die Nichtigkeit der vorbeugenden Telefonüberwachung zur Verhütung von Straftaten nach dem niedersächsischen Polizeigesetz festgestellt. Das Gesetz verstoße g…

Was halten Sie von Bundesverfassungsgericht, Frau Dr. Merk?

Die herrschende Meinung / Nach der Kenntnisnahme dieser Pressemitteilung, in der die bayrische Justizministerin mit den ekelhaftesten Straftaten die Leser emotionalisiert, habe ich mir mal den Gesetzentwurf des Landes Bayern "zur Änderung der Strafprozessordnung (…

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2004 in 126 VerfahrenTelefonüberwachungen in Brandenburg - 292 Personen wurden abgehört

Lichtenrader Notizen / Das brandenburgische Ministerium der Justiz teilte mit: Leichte Zunahme der Telefonüberwachungen im Jahr 2004 Im Jahr 2004 haben brandenburgische Richter in 126 Strafverfahren Telefonüberwachungen angeordnet. Mit einer Zunahme um 5 Fälle (4,1 %…

Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113bTKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verke…

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