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Die Nehm - Show

am 21.04.2006 von http://lawmylifeandmore.wordpress.com

Man kann als kleiner Jurastudent momentan nur staunen.
Ein Deutscher mit äthiopischen Wurzeln wird in Potsdam überfallen und schwer verletzt. Aufgrund von Gesprächsfetzen auf seiner Handymailbox kann von einer rassistischen Tat ausgegangen werden. Grund genug für den Generalbundesanwalt Nehm, die Ermittlungen an sich zu ziehen und damit konkludent auch sein Misstrauen den brandenburgischen Behörden gegenüber auszudrücken. Für Nehm ist die Sache anscheinend glasklar, wenn während einer Auseinandersetzung gewisse Worte fallen, muss es sich ja um eine rassistische Tat handeln. Dass das Opfer vielleicht in die Hände "gewöhnlicher" Krimineller oder Schläger gefallen ist,  die sich rassistischer Beschimpfungen bedienten, scheint für den Generalbundesanwalt völlig ausgeschlossen zu sein.
Meine Zweifel an der Eindeutigkeit der ganzen Situation sehe ich mittlerweile durch diesen Artikel in der BZ  bestätigt (letzter Abschnitt). Ich möchte mich gar nicht festlegen, vielleicht war es auch eine rassistische Tat, aber M.E. nach hätte es durchaus auch ausgereicht, wenn Nehm mit seinem Einschreiten noch abgewartet hätte. So muss bei mir leider der Eindruck entstehen, dass sich hier jemand vor Ablauf seiner Amtszeit noch profilieren möchte. 
Kommen wir zur zweiten Merkwürdigkeit : Die festgenommenen Verdächtigten sind für Herrn Nehm dringend tatverdächtig, es hat auch für einen Haftbefehl gereicht. Dabei ist zu berücksichtigen, das die am Tatort gefundene DNA noch nicht ausgewertet wurde.  
Die Verdächtigen werden von Zeugen belastet, bestreiten jedoch ihre Schuld und geben Alibis an. Doch einen Nehm kann das nicht erschüttern und er sagt den wunderschönen Satz, das das Bestreiten einer Tat ein "alltäglicher Vorgang" sein soll. 
Richtig so, die Unschuldvermutung interessiert uns doch nicht. Die Sachbeweise (inklusive eines technischen Stimmenvergleichs) sind zwar noch nicht ausgewertet und es gibt momentan nur Zeugenaussagen, denen die Betroffenen aber energisch (mit Alibi) widersprechen, aber wir werden die richtigen schon haben.
Der Verteidiger eines Angeklagten, der Akteneinsicht hatte, spricht übrigens auch von einer sehr schwachen Beweislage, die in anderen Fällen nicht zu einem Haftbefehl führen würde.
Ich bedanke mich beim obersten Strafverfolger der Republik für das schöne Beispiel, das er einem jungen Juristen wie mir bietet. Natürlich können die beiden Verdächtigen schuldig sein, aber Herr Nehm könnte beim aktuellen Stand der Ermittlungen wenigstens den Anschein von Objektivität erwecken. Normalerweise soll sich die Staatsanwaltschaft ja sogar um entlastende Fakten für die Angeklagten kümmern.
Ich möchte auch nicht die menschenfreundliche Behandlung unerwähnt lassen, die die beiden Verdächtigen erdulden mussten. Als rechtschaffene Strafverfolgungsbehörden kann man solche Leute ja auch fesseln wie Topterroristen, es sind ja schließlich Nazis (Achtung!Ironie).

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