Die Nebenklage und die Hangabtriebskraft

Premiere für die Neuen: Für die Nebenklage erschienen heute erstmals die Rechtsanwälte Jens Rabe (für Michael Buback) und Stephan Lucas (für Elisabeth Buback, bzw. deren Schwiegermutter). Allerdings sind sie bislang nicht vom Gericht beigeordnet worden. Zwar wurde eine solche Beiordnung beantragt und begründet, die Bundesanwaltschaft lehnt eine Beiordnung jedoch derzeit ab. Es seien weder durch Michael Buback und seine Frau, noch durch die Erwiderung von Rechtsanwalt Endres Gründe vorgetragen worden, die die Annahme eines Vertrauensbruchs zwischen den „alten“ Anwälten und den Nebenklägern rechtfertigen würden, erklärte Bundesanwalt Walter Hemberger. Das Gericht wird nun entscheiden. Im Kern geht es darum, wer die Kosten für die neuen Anwälte trägt: Familie Buback selbst – oder der Staat. Die „neuen“ Anwälte haben jedenfalls schon vorsorglich erklärt, nur für die kommenden Verhandlungstage eine Vergütung zu wollen. Für den Staat sei die Änderung somit kostenneutral.

Eine Kostprobe, wie es mit den neuen Anwälten werden könnte, gab es bei dem schon erwähnten Gutachten des Unfallsachverständigen.

Gutachter Joachim Rössle erstattete seinen Bericht und kam zu der Feststellung, eine mögliche Umrundung des Dienstwagens durch das Tatmotorrad hätte in einer Zeitspanne von 5 – 8 Sekunden erfolgen müssen. Diese Zeit sei „schlicht nicht ausreichend“. Dabei demonstrierte Rössle mit Hilfe einer Software („PC Crash 9.0“) den angenommenen Ablauf. Man sah das Auto über die Kreuzung rollen und das Motorrad einen Kreis fahren. Für mich überraschend, obwohl eigentlich völlig logisch, entfernte sich der Dienstwagen aus dem gedachten Mittelpunkt des Wendekreises, während das Motorrad diesen Kreis fuhr. Als das Motorrad am Ende des Kreises angekommen war, befand sich der Dienstwagen also schon weit außerhalb des Wendekreises.

Das Gericht hatte wenige Verständnisfragen: Was würde sich bei Abweichungen von der angenommenen Drehzahl verändern? Kaum etwas, so der Gutachter. Macht es einen Unterschied, ob eine oder zwei Personen auf dem Motorrad sitzen? Keinen wesentlichen Unterschied. Was verändert der kürzere Lenker der Suzuki? Er macht sie etwas beweglicher, so Joachim Rössle.

Dabei kam auch nochmals die Sprache auf den Unterschied zwischen einem Automatik- und einem Schaltgetriebe. Allerdings besteht nach den Auskünften des Mercedes Classik Centers und dem Betrachten eines Lichtbildes vom Tatort, auf dem ein Schaltknüppel zu sehen ist, kein vernünftiger Zweifel, dass der Dienstwagen ein Schaltgetriebe hatte. An diesem Punkt kam es zu folgendem Dialog:

Rechtsanwalt Euler (zum Vorsitzenden): „Sie fahren wohl Automatik!“

Vorsitzender Hermann Wieland: „Ich??? Ich fahre Diverses. Auf alle Arten!“

Details gab es leider nicht. Teilt der Vorsitzende am Ende die Passion seines Ex-Ministers für baden-württembergi…

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Themen: Raf , Motorrad , Olg Stuttgart , Euler , Wieland , Rabe , Buback , Endres , Bundesanwaltschaft , Bundesanwalt , Verena Becker , Mordfall Buback , Stephan Lucas , Hemberger

Erschienen 2. November 2011 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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