Die Änderungen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht 2011

Wie zu jedem Jahreswechsel, hat sich auch am 1.1.2011 im Arbeits- und Sozialrecht wieder vieles geändert. Hier ein Überblick:

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Bei einem Einkommen von 2.500 Euro pro Monat, bedeutet das eine Steigerung um 2,50 Euro für den Beschäftigten.

Beitragsbemessungsgrenze

Darunter versteht man die Grenze, bis zu der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen erhoben werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung findet eine minimale Entlastung statt. In der Rentenversicherung bleibt im Westen alles unverändert, im Osten steigt die Grenze von 4650 auf 4800 Euro. Die exakten Beiträge kann man hier nachschlagen.

Arbeitslosengeld

Zuschläge, die bisher beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II an Erwerbslose gezahlt wurden, entfallen ab sofort.

Hartz IV-Regelsätze

Der Regelsatz zum Arbeitslosengeld II soll um fünf Euro auf 364 Euro pro Monat steigen. Auch ein sog. Bildungspaket für Kinder von Hartz IV-Empfängern ist im Gespräch. Die Neuregelungen wurden vom Bundesrat jedoch im Dezember gestoppt. Derzeit laufen die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.

Rente für Hartz IV-Empfänger

Für Langzeitarbeitslose werden vom Bund keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung bezahlt. Dadurch vermindert sich der Anspruch für Betroffene um monatlich 2,09 Euro.

Elterngeld

Bei Eltern, die über ein Nettoeinkommen von mehr als 1.240 Euro im Monat verfügen, werden statt 67 nur noch 65 Prozent als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verwendet. Dennoch: Der Mindestbetrag bleibt bei 300 Euro im Monat, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. Arbeitslosengeld II-Empfänger erhalten gar kein Elterngeld mehr, sofern der betreuende Elternteil vor der Geburt nicht erwerbstätig war.

Wohngeld/Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfänger erhalten keinen Heizkostenzuschuss mehr. Dieser lag bislang bei 24 Euro im Monat für einen 1-Personen-Haushalt bzw. bei 49 Euro für einen 5-Personen-Haushalt

Krankenversicherung

In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Anstieg wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Ein Beschäftigter, der über ein Monatseinkommen in Höhe von 3.000 Euro verfügt, muss ca. 9 Euro pro Monat mehr zahlen. Erleichtert wird der Wechsel zu den Privaten: Wer mehr als 4.125 Euro verdient, kann nun schon nach einem Jahr wechseln statt wie bisher erst nach drei. Dabei sollte bedacht werden, dass die Privaten auch für das Jahr 2011 zum Teil signifikante Beitragssteigerungen angekündigt haben.

Altersvorsorge

Der Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Altervorsorge und zur so…

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Erschienen 4. Januar 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.

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