Die Musikindustrie und das Milchmädchen

Telemedicus hat ein durchaus instruktives Interview mit Dr. Florian Drücke, dem Justitiar des Bundesverbands Musikindustrie zur Krise seiner Branche und den angeblich großen Umsatzeinbußen, die durch das Filesharing verursacht werden, geführt.

Die Musibranche beglückt uns seit vielen Jahren mit den immergleichen Milchmädchenrechnungen. Das war bislang aber zumindest ausreichend, um die Politik von der vermeintlichen Notwendigkeit immer neuer urheberrechtlicher Sonderregelungen zugunsten der Musik- und Filmindustrie zu überzeugen.

Das Interview bei Telemedicus ruft mir eine kleine Diskussion ins Gedächtnis, die ich mit Herrn Drücke vor einigen Monaten auf dem LAW Camp in Frankfurt zum selben Thema geführt habe. Drücke hat, wie auch gegenüber Telemedicus, darauf hingewiesen, dass die Zahl der illegalen Downloads seit 2003 rückläufig sei, was er u.a. auf die konsequente Rechtedurchsetzung durch die Mitglieder des Verbandes zurückführt. Als Herr Drücke in Frankfurt gleichzeitig darauf hinwies, dass die Umsätze der Musikindustrie im gleichen Zeitraum weiterhin spürbar rückläufig waren, habe ich mir den Hinweis gestattet, dass ich seine Ausführungen für widersprüchlich halte.

Wenn das Filesharing tatsächlich maßgeblich für die Umsatzverluste der Musikindustrie verantwortlich wäre, dann müsste eine Eindämmung des Filesharings einen Umsatzzuwachs in der Musikbranche bewirken. Da dies aber, wenn man den Zeitraum seit 2003 betrachtet, ofensichtlich nicht der Fall war, kann die Schlussfolgerung nur lauten, dass die Zusammenhänge andere sein müssen. Auf diesen Einwand hin, hat Drücke nur geantwortet, dass man das nicht so monokausal – scheint ein Lieblingswort von ihm zu sein – betrachten dürfe.

Einige unsortierte Thesen von mir zum Thema:

1. Die Musikindustrie verfolgt kein konsequentes Konzept der Verteidigung ihrer Rechte. Bei praktisch allen aktuellen Abmahnungen die sich gegen Filesharer richten, werden immer nur dieselben einzelnen Musiktitel abgemahnt, die in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf den immergleichen Samplern (Bravo Hits, The Dome, German Top 100) enthalten sind. Die massenhafte Abmahnung von nur einer Handvoll Einzeltiteln deckt nur ein kleines Spektrum ab und ist damit nicht geeignet, die Rechte in der Breite zu verteidigen. Dieses Vorgehen hat lediglich zur Entstehung einer neuen Abmahnindustrie geführt, die der Musikbranche selbst insgesamt mehr schadet als nützt.

2. Wenn man nach den Gründen für den Umsatzeinbruch der Musikindustrie fragt, sollte man berücksichtigen, dass das Ende des CD-Booms Mitte der neunziger Jahre eher zufällig zeitlich mit dem Aufstieg des WWW einherging. Aus dieser zufälligen zeitlichen Koinzidenz sind falsche Schlussfolgerungen gezogen worden. Denn einer der Hauptgründe für den Ende der achziger Jahre einsetzenden CD-Boom bestand darin, dass man einem kaufkräftigen Publikum die Platten die es schon…

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Themen: Filesharing , Frankfurt , Musikindustrie , Urhg , Halte

Erschienen 5. Oktober 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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