Die Menschenwürde-Müdigkeit der Juristen

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“: Kein anderer Satz unserer Verfassung ist so populär, so sehr geflügeltes Wort wie dieser. Wer ihn in der Suchmaschine Google eingibt, erhält mehr als 800.000 Treffer – all die sarkastischen Abwandlungen und Verballhornungen nicht mitgezählt. Dieser erste Satz des Grundgesetzes spricht die Deutschen an. Er bewegt sie. Sie können etwas mit ihm anfangen – mit dem ungeheuren Versprechen, das er gibt, mit der Spannung, die er zur nur allzu oft menschenunwürdigen Wirklichkeit aufreißt. Wenn die Deutschen einen Satz aus ihrer Verfassung im Munde führen und im Herzen tragen, dann diesen.

Das steht in merkwürdigem Kontrast zu der verdrossenen Indifferenz, die ihm Juristen häufig entgegenbringen. Juristisch spielt der Satz nur selten eine Rolle, und wenn, dann macht er ihnen die größten Schwierigkeiten, mit seinem Pathos, seiner Unbestimmtheit und seiner Eigenart: Ist er überhaupt eine Norm und nicht vielmehr eine Behauptung, eine unzutreffende obendrein? Und wenn ja, was verlangt er für ein Verhalten? Gibt es überhaupt einen Fall, den er und nur er entscheidet und der sich nicht auf andere Weise, etwa anhand des Folterverbots, ohnehin lösen lässt? Und was heißt hier unantastbar, wenn die Menschenwürde des einen mit der eines anderen in Konflikt geraten kann?

Am Berliner Wissenschaftskolleg kamen letzte Woche Juristen, Philosophen und Theologen zu einer internationalen Konferenz zusammen, um diesen Fragen auf den Grund zu gehen. Christoph Möllers (Berlin) brachte schon bei der Eröffnung auf den Punkt, was viele Juristen denken: Es gebe eine Art „Menschenwürde-Müdigkeit“ in Deutschland. Man brauche sie nicht wirklich, um juristische Fälle zu lösen. Man wisse nicht, was sie bedeute und was man damit anfangen soll.

Was heißt hier unantastbar?

Das Bundesverfassungsgericht versteht die Menschenwürdegarantie als Verbot, den Menschen zum bloßen „Objekt“ zu machen – eine Formulierung, die auf Günter Dürig zurückgeht und auf Immanuel Kant verweist: Niemand dürfe allein als Mittel, jeder müsse immer auch als Zweck behandelt werden. Auf dieser Basis hatte das Bundesverfassungsgericht 2006 ein Gesetz, das den Sicherheitsbehörden den Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs ermöglichen sollte, für verfassungswidrig erklärt: Man dürfe nicht die Passagiere den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen am Boden opfern und sie somit zu bloßen Mitteln zur Rettung anderer degradieren.

Diese Objekt-Formel ist der Wissenschaft seit einem halben Jahrhundert tief suspekt, und ist es bis heute. Eric Hilgendorf (Würzburg) warf ihr vor, noch nicht einmal die eklatantesten Fälle von Menschenrechtsverletzung zu erfassen: Die Folter und Vernichtung von Juden im NS-Staat diente keinem anderen Zweck als eben der Folter und Vernichtung von Juden. Es komme nicht auf die Absicht des Täters, sondern auf die Wirkung seiner Handlungen an.…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Google , Berlin , Proceedings , Konflikt , Constitutional Policy , Academic

Erschienen 28. November 2011 auf http://verfassungsblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Die Juristen und die Folter-Debatte

Jurabilis | 27. Februar 2008 — Sind wir eigentlich verrückt geworden? Ist die Welt derart aus den Fugen, dass wir wieder über die Folter diskutieren müssen? N…

Unverletzbarkeit Der Menschenrechte: Die Unverletzbarkeit der Menschenwürde

Menschenrechte | 19. November 2004 — Das Folterverbot gilt absolut. Schon die schwere Angst, die die Drohung der Folter auslöst, ist Folter. Versuchen, díeses Verbot z…

Neues aus Absurdistan: Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten

strafblog | 5. März 2012 — Jeder Strafverteidiger weiß aus leidgeprüfter Erfahrung, dass das Haftrecht im justiziellen Alltag allzu oft nur wenig mit den …

Schäuble MUSS weg!

RA J. Melchior, Wismar | 1. Juni 2008 — Wenn das zutrifft, was die SZ quasi nebenbei über Äußerungen des Herrn OSM auf einer Tagung der Politischen Akademie Tutzing …

Damoklesschwert über dem Rechtsstaat

Dr. Schmitz & Partner | 4. August 2011 — Es war zu erwarten, dass die Masse toben würde, wenn dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler eine Entschäd…

Zwergenweitwurf Urteil: Zwergenweitwurf ohne Arme und ohne Beine – Wie weit reicht die Menschenwürde?

iright.de | 1. Dezember 2009 — Zwergenweitwurf ohne Arme und ohne Beine – Wie weit reicht die Menschenwürde? Unter diesem Titel muss an dieser Stelle noch e…

Über Richter Horst Dreier, der bald sehr mächtig werden könnte

Handakte WebLAWg | 23. Januar 2008 — Horst Dreier schließt Folter nicht aus - er soll Richter am höchsten deutschen Gericht und bald auch dessen Präsident werden.…

Die Guten machen sich bitte keine Sorgen

LawBlog | 6. Februar 2007 — Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat sich schon am Dienstag den Preis für den denkwürdigsten Satz der Woche verdient. Er ä…

Schießbefehl II – Über die Lösung gesellschaftlicher Grundsatzfragen

Law on the Blog | 20. Juli 2007 — Eine Eigenartigkeit Österreichs ist es, dass die politische – und über sehr, sehr weite Strecken auch die mediale Diskussion – …

Kein bißchen Folter - Das Urteil des EuGH im Fall Gäfgen

mepHisto-bLAWg | 30. Juni 2008 — Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte …

Creative Commons — Attribution-NoDerivs 2.0 Generic
All sizes | Golliwogs. | Flickr - Photo Sharing!

Flickr is almost certainly the best online photo management and sharing application in the world. Show off your favorite photos and videos to the world, securely and privately show content to your friends and family, or blog the photos and videos you take with a cameraphone.