Täter und Opfer im Urheberrecht
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So neu ist der Vorstoß nicht, jetzt liegt er druckreif vor - und damit Grund für SPIEGEL ONLINE ihn zu feiern:
“Die Tücken des Urheberrechts sind im Internet-Zeitalter ein hochlukratives Geschäft für Anwälte und Rechte-Inhaber: Schon klitzekleine Popstar-Bildchen, die sich Teenager ohne Genehmigung auf ihre Internet-Seite laden, winzige Stadtplanausschnitte auf Privateinladungen oder Zitate aus Schlagertexten können arglose Surfer schnell Tausende Euro kosten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will “dem Missbrauch bei den Abmahnungen” nicht länger zusehen und in solchen Bagatellfällen zumindest die Anwaltsgebühren, die Advokaten von privaten Surfern fordern, bei Erstabmahnungen per Gesetz auf 50 Euro begrenzen.”
Abgesehen davon, daß tatsächlich teuer mitnichten nicht der Mausklick, sondern das Veröffentlichen werden kann (es zahlt nicht der Anklicker, sondern der Anbieter) und schon deshalb die reißerische Überschrift des Artikels Blödsinn ist:
Recht billig, die recht populistische Diktion des Beitrags. Möglicherweise ist hier nicht der vollständige Hintergrund recherchiert; jedenfalls schwerlich verstanden worden.
Die Behauptung etwa, “[…] winzige Stadtplanausschnitte auf Privateinladungen oder Zitate aus Schlagertexten können arglose Surfer schnell Tausende Euro kosten“, ist schlicht und ergreifend falsch. In mehrfacher Hinsicht…
Also - man sollte bei der ganzen Sache einige Dinge nicht völlig aus dem Auge verlieren:
a) Anwälte ohne Mandat dürfen niemanden abmahnen. Grundlage des Tätigwerdens ist normalerweise immer der Auftrag eines Dritten. Von böswilligen Rechteinhabern ist aber im gesamten Beitrag kleine Rede. b) Lizenzgebühren werden weder von den abmahnenden Anwälten “gemacht”, noch von ihnen kassiert. c) Die ungenehmigte Nutzung fremder Werke ist schlicht rechtswidrig, ggf. sogar strafbar. d) Diese Rechtslage wurde nicht von Anwälten für Anwälte geschaffen, sondern von Politikern für Rechteinhaber. Daß Anwälte ihr lediglich - wie es dem gesetzlich verankerten berufsbild entspricht - Geltung verschaffen, ist nichts Unanständiges. e) Massenhafter Mißbrauch fremder Rechte erfordert selbstredend auch massenhafte Abwehr. Daß dabei das Rad nicht jedesmal neu erfunden werden muß, versteht sich wohl von selbst. Niemand findet ja auch etwas daran, wenn z.b. rückständige Forderungen aus Warenlieferungen mit Textbausteinen engefordert werden und käme etwa auf die idee, deshalb einen Gebührenabschlag beim Anwalt vorzunehmen.
Das eigentliche Problem z.b. in den Fällen der Stadtplanausschnitte besteht wohl eher darin, daß die Gerichte sich z.t. sehr kritiklos auf mondpreisige Lizenzgebühren “einlassen” und dadurch die Angelegenheit erst für den Abmahner (und natürlich in der Folge auch seinen Anwalt) lukrativ machen. In Fällen, in denen Nutzer unter Mißachtung gewerblicher Schutzrechte eigene Vorteile aus fremder g…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. November 2006 auf http://www.mephistoblawg.de.
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