Die Mahnung

Vor allem in Zeiten wie diesen leiden die Selbständigen unter uns nicht selten unter zahlungsunwilligen oder sogar -fähigen Kunden. Was tun in einer solchen Situation? Naja, zunächst mal versuchen, das Problem mit dem Kunden persönlich zu lösen. Kann ja sein, dass wir ihn für die Zukunft als solchen behalten wollen. Wenn er auch hierauf nicht reagiert, sollten wir ihm eine Mahnung schreiben. Warum mahnen? Die Mahnung ist deshalb wichtig, weil durch sie der Kunde in Verzug gesetzt wird. Alle Schäden, die uns nach Eintritt des Verzuges aufgrund der Verzögerung entstehen, können wir vom Kunden ersetzt verlangen. Beispiel: Das Porto für das Schreiben, durch das wir den Kunden in Verzug setzen, können wir vom Kunden nicht ersetzt verlangen, weil er zum Zeitpunkt des Abschickens des Briefes noch nicht in Verzug war. Wenn wir dem Kunden nach der ersten Mahnung eine zweite schicken, können wir das Porto für die zweite Mahnung ersetzt verlangen, weil der Kunde ja schon durch die erste Mahnung in Verzug gesetzt wurde. Die Mahnung ist außerdem Voraussetzung dafür, dass der Verkäufer Verzugszinsen geltend machen kann. Form der Mahnung Die Mahnung ist an keine bestimmte Form gebunden. Aber schon aus Gründen der Beweissicherung, sollte sie schriftlich erfolgen. Der Zugang der Mahnung lässt sich am besten nachweisen, indem das Schreiben per Einwurfeinschreiben zugeschickt wird. Inhalt der Mahnung Die Forderung muss eindeutig, zum Bei…

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Themen: Kaufvertrag , Mahnung , Porto , 3A

Erschienen 9. August 2010 auf http://exalaw.blogspot.com.

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