Die letzte Lohnsteuerkarte
Die Städte und Gemeinden verschicken verschicken derzeit die Lohnsteuerkarten für 2010 an alle Arbeitnehmer. Haben Sie Ihre schon erhalten? Dann schauen Sie sie sich gut an, den es wird Ihre letzte sein. 2010 ist das letzte Jahr, in dem sie bzw. die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber Ihre Lohnsteuermerkmal auf Papier mitteilen.
Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer, wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge, den Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt.
Für die Übergangsphase bis zur Einführung dieses elektronischen Verfahrens sollten die Lohnsteuerkarten 2010 jedoch auch über den 31.12.2010 hinaus weiter aufbewahrt werden – zumindest bis der elektronische Abruf stabil und fehlerfrei funktioniert.
Hinschauen sollten Sie bei Ihrer Lohnsteuerkarte aber auch – wie jedes Jahr – aus einem weiteren Grund, nämlich um die Eintragungen der Gemeinde hinsichtlich Steuerklasse und Kinderfreibetrag zu überprüfen.
Auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist auch die elfstellige Identifikationsnummer, die Ihnen vor einigen Monaten zugeteilt wurde, eingetragen, damit der Arbeitgeber ist hierdurch in der Lage, die ID-Nummer des Arbeitnehmers in seine Lohnabrechnung zu übernehmen. Enthält die Lohnsteuerkarte 2010 wider Erwarten noch keine ID-Nummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen, ggfs. handschriftlich ergänzt in dem vorgesehen Eintragungsfeld auf der…
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Erschienen 23. September 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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