Die Lehre von den Beweisverboten

Sie hat auch ihre lyrischen Momente, die Affäre rund um die geklauten Bankdaten deutscher Steuerhinterzieher. Immer wenn es darum geht, ob die rechtswidrig erlangten (also geklauten) Daten in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen, wirft jemand die Theorie von den “Früchten des verbotenen Baumes” in den Raum. Die Doktrin mit dem poetischen Namen verbietet es, den Beschuldigten mit illegal gewonnenen Beweisen zu überführen. So gesehen wäre die Datenaffäre eine klare Sache: Der Staat hat gestohlene Kontoinformationen gehehlt? Das Ganze noch durch den Geheimdienst, der doch gar nicht zuständig ist?

Schade nur, dass die wohlklingende Theorie aus dem US-amerikanischen Strafprozess stammt – und auch nur dort anwendbar ist. In Deutschland regiert die Lehre von den Beweisverboten. Die sind aber nur spärlich in den Gesetzen gere…

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Themen: Beweisverwertung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 4. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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