Die langen Schatten der Vergangenheit: Haftantritt mit 58-jähriger Verzögerung
am 23.02.2007 von http://www.strafblog.de
Das Landgericht Aachen hat nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers ein niederländisches Urteil aus dem Jahr 1949 gegen einen heute 85 Jahre alten Mann aus dem Raum Aachen für vollstreckbar erklärt. Der Mann war 1945 in den Niederlanden verhaftet worden, weil er als Mitglied der Waffen-SS an der Ermordung von 3 holländischen Widerstandskämpfern beteiligt gewesen sein soll. 1947 gelang ihm die Flucht nach Deutschland. 1949 wurde er in Abwesenheit zunächst zum Tode verurteilt. Später wurde das Urteil in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Außerdem wurde dem Mann die holländische Staatsangehörigkeit entzogen.
1980 hatten die niederländischen Behörden ein Auslieferungsersuchen gestellt, welches das Oberlandesgericht Köln zurückwies, da der Mann möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und Deutsche nach damaligem Recht nicht ins Ausland ausgeliefert werden durften.
Im Jahr 2003 beantragten die Niederlande auf der Grundlage des Übereinkommens zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen die Vollstreckung der Strafe in Deutschland. Diesem Antrag gab das Landgericht Aachen jetzt nach längerer Prüfung statt, da die Tat auch nach deutschem Recht als Mord zu werten ist und dieser Straftatbestand keiner Verjährung unterliegt. Gegen die Entscheidung kann der Mann jetzt noch Beschwerde zum OLG Köln einlegen. Ob er die Strafe tatsächlich antreten muss, ist noch offen. Gegebenenfalls wird im Hinblick auf das Alter des Mannes auch noch die Frage der Haftfähigkeit zu klären sein, denke ich.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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Ein 85-jähriger Mann aus dem Raum Aachen muss wegen dreifachen Mordes während der deutschen Besatzung der Niederlanden eine lebenslange Haftstrafe antreten.
